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Bundesrat beschließt Gesetz: Ille­gale Auto­rennen sollen strafbar werden

27.09.2016

Illegales Straßenrennen

© lassedesignen - Fotolia.com

Mit bis zu zehn Jahren sollen in Zukunft Teilnehmer an illegalen Autorennen bestraft werden können, wenn hierdurch Menschen zu Tode kommen. Der entsprechende Gesetzentwurf der Länder NRW und Hessen wurde am Freitag im Bundesrat angenommen.

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Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den gemeinsamen Gesetzentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen einstimmig angenommen, wonach illegale Autorennen künftig strafbar sein sollen. Die Bundesregierung kann hierzu nun Stellung nehmen, anschließend wird er in den Bundestag eingebracht.

Der Grundtatbestand der verbotenen Teilnahme an illegalen Autorennen, der als § 315d ins Strafgesetzbuch eingefügt werden soll, sieht eine Höchststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe vor. Werden Unbeteiligte oder bedeutende Sachen gefährdet, soll die Höchststrafe bei fünf Jahren liegen. Verursacht der Täter den Tod eines anderen Menschen,  eine schwere Gesundheitsschädigung oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, kann er bis zu zehn Jahren Haftstrafe bekommen.

Wie das Justizministerium NRW am Montag mitteilte, werde damit die bisherige Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Tötung von bis zu fünf Jahren angehoben. Der Beschluss sei "eine rote Karte für alle Raser", so Minister Thomas Kutschaty.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Fahrzeuge eingezogen werden können. Hierfür soll mit § 315f eine gesonderte Vorschrift in Kraft treten.

una/LTO-Redaktion

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Bundesrat beschließt Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20690 (abgerufen am: 17.06.2026 )

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