In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Bundesrat viele Themen zu besprechen. Der Fokus lag auf dem kontrovers diskutierten Gesundheits-Sparpaket und dem neuen Heizungsgesetz. Beide winkte der Bundesrat nun durch.
Der Bundesrat tut der Bundesregierung noch einen Gefallen, bevor er sich in die Sommerpause verabschiedet: Ihre zwei großen Reformpakete sind durch. Die Bundesregierung wollte ihre große Gesundheitsreform und das überarbeitete Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause durchpeitschen, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) machte am Donnerstag den Weg dafür frei. Am Freitag folgte auch der Bundesrat, der die Vorhaben passieren ließ.
Im Fokus standen das Gebäudemodernisierungsgesetz, besser bekannt als das neue "Heizungsgesetz", und das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, das zentrale Gesetzesvorhaben für die von der Koalition angekündigte große Reform der Krankenkassen. Das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung war 2023 noch vom BVerfG ausgebremst worden, seine Überarbeitung durch die schwarz-rote Merz-Regierung darf nun in einem ähnlich kurzfristigen Verfahren passieren.
Die Opposition aus Grünen, AfD und Linken hatte eine zu knappe Vorbereitungszeit moniert, Grünen- und Linkenpolitiker waren sogar vors BVerfG gezogen. Umfangreiche und komplexe Änderungsanträge seien mit zu wenig Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt worden. Dadurch sahen die Abgeordneten sich in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. Das BVerfG wies die eingereichten Eilanträge aber am Donnerstag ab.
Bundesländer kritisierten beide großen Projekte
Auch in den Bundesländern hatte sich Widerstand gegen die zwei größten Vorhaben der Bundesregierung formiert. Insbesondere die Kommunen als Träger der Krankenhäuser befürchten nicht mehr stemmbare finanzielle Belastungen. Die Gesundheitsreform von Gesundheitsministerin Warken soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patienten kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.
Kritik war auch laut geworden an der Zulassung neuer Öl- und Gasheizungen durch das neue Heizungsgesetz, das das damalige Heizungsgesetz der Ampel-Regierung zurückdrehen soll. Die Nordländer Schleswig-Holstein und Hamburg sahen ihre Klimaschutzziele gefährdet und kritisierten, das Vorhaben verlangsame die Wärmewende und verlängere die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern forderten bessere Förderungsprogramme.
Als bloße Einspruchsgesetze war die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates zu den Gesetzen nicht erforderlich. Den Ländern blieb daher nur die Möglichkeit, über den Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen. Im Bundestag hatten beide Gesetze die letzte Abstimmung bereits am Vormittag passiert. Mit 318 zu 284 Stimmen fiel die Entscheidung zur Gesundheitsreform aber eher knapp aus – beachtlich, weil der Regierungskoalition 328 Abgeordnete zur Verfügung stehen.
Neben diesen zwei großen Projekten hat der Bundesrat noch über viele weitere Vorhaben und Gesetze abgestimmt. Eine Übersicht finden Sie hier.
jh/LTO-Redaktion
Reformpakete der Bundesregierung: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60402 (abgerufen am: 08.08.2026 )
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