2/2: Bundesrat befürwortet Gentechnik-Anbauverbot auf Bundesebene
Des Weiteren hat sich der Bundesrat für ein bundesweit einheitliches Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen ausgesprochen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Freitag verabschiedet.
Der Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), die Verantwortung für die Prüfung von Zulassungsanträgen für transgene Pflanzen den Ländern zu übertragen, würde zu einem rechtlichen "Flickenteppich" führen, begründete Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) die Entscheidung der Länderkammer.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesagrarministerium, Peter Bleser (CDU), betonte, auch sein Haus wolle den kommerziellen Anbau von Gentechnik-Pflanzen in Deutschland verhindern. Bleser warb vergeblich für einen Kompromissvorschlag, wonach sowohl der Bund als auch die Länder die Möglichkeit erhalten sollen, Anbauverbote zu erlassen.
Die sogenannte Opt-Out-Richtlinie der Europäischen Union vom vergangenen März gibt einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen zu erlassen, die auf EU-Ebene zugelassen wurden.
Bundesrat will gegen unseriöse Kaffeefahrten vorgehen
Der Bundesrat beschloss außerdem eine Gesetzesinitiative, die unseriöse Kaffeefahrten verhindern soll. Diese Praxis stellte trotz breiter Aufklärung der Verbraucher einen Missstand dar, von dem insbesondere ältere Menschen betroffen seien, heißt es in der Begründung.
Schätzungen zufolge nähmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an solchen Verkaufsveranstaltungen teil. Unter Verweis auf Medienberichte wird der Umsatz der Branche mit 500 Millionen Euro im Jahr angegeben. Dabei werde zum Teil mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden vorgegangen.
Besonders gute Geschäfte würden mit Produkten gemacht, die auf das gesteigerte Interesse an ausgewogener Ernährung und Gesundheit der Teilnehmer abzielten. Zunehmend würden auch Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen mit erheblichen Schäden für die Verbraucher vertrieben. Außerdem werde eine Tendenz beobachtet, den Ort der Verkaufsveranstaltung ins Ausland zu verlagern und damit die gewerberechtliche Anzeigepflicht zu umgehen, heißt es weiter.
dpa/ahe/LTO-Redaktion
Am Freitag im Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17018 (abgerufen am: 10.02.2025 )
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