Bei Korruption im Gesundheitswesen drohen künftig bis zu drei Jahre Haft. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das entsprechende Gesetz. Außerdem kommt die Verschärfung der Strafen für Marktmanipulation und Insiderhandel.
Bestechung und Bestechlichkeit auch von niedergelassenen von Ärzten ist künftig strafbar. Das sieht ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen vor, das nach dem Bundestag am Freitag auch der Bundesrat gebilligt hat. Daneben werden die Strafen für Marktmanipulationen und Insiderhandel verschärft.
Korrupten Ärzten oder anderen Vertretern von Heilberufen drohen künftig bis zu drei Jahre Haft - in besonders schweren Fällen können es bis zu fünf Jahre sein. Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, die der Bundesgerichtshof 2012 festgestellt hatte. Denn mit den bisherigen Regelungen konnten niedergelassene Ärzte nicht wegen Korruption belangt werden.
Auch Bestechende strafbar
Nach dem Gesetz sollen Bestechung und Bestechlichkeit in den Heilberufen bestraft werden können. Nicht nur korrupte Ärzte sind dann von einer solchen Strafe bedroht, sondern auch die Bestechenden wie Pharma-Vertreter. Gesetzliche Krankenkassen kritisieren, dass einige Regelungen im Regierungsentwurf abgeschwächt worden seien, vor allem zugunsten von Apothekern. Ihnen werde bei der Abgabe von Arzneimitteln ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt.
Vor diesem Hintergrund monieren auch die Länder, dass durch die enge Formulierung des Gesetzestextes unter anderem Apotheker aus dem tatsächlichen Anwendungsbereich der Regelungen herausfielen. Aus Sicht des Bundesrates sind bereits jetzt Schutzlücken im Gesetz absehbar. Diese könnten insbesondere dort auftreten, wo kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern besteht - etwa bei der Verordnung patentgeschützter Arzneimittel.
Marktmanipulation bringt bis zu 10 Jahre Haft
Die Länderkammer billigte des Weiteren die drastische Erhöhung von Strafen, die für Marktmanipulationen und Insiderhandel drohen. Das entsprechende Gesetz sieht vor, leichtfertige Verstöße von Einzelpersonen mit Geldbußen bis zu 5 Millionen Euro zu ahnden - bisher lag die Grenze bei einer Million.
Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulationen gelten künftig als Verbrechen und werden mit Freiheitsstrafen zwischen einem und 10 Jahren bestraft. Sind die Verstöße einem Unternehmen zuzurechnen, knüpft das ihnen drohende Bußgeld an den Konzernumsatz des Geschäftsjahres an. Das Gesetz sieht auch die Einrichtung einer Meldeplattform auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Dort können Whistleblower auf Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors hinweisen.
acr/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
Bundesrat billigt Gesetze: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19380 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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