Druckversion
Friday, 31.03.2023, 05:34 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bundesrat-gesetz-beschluss-hass-kriminalitaet-rechtsextremismus-hetze-strafbar-straftaten-internet-online-soziale-medien/
Fenster schließen
Artikel drucken
42095

Bundesrat: Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz nimmt letzte Hürde

03.07.2020

Tastatur mit der Aufschrift HATE

(c) kebox/stock.adobe.com

Nazi-Propaganda, Judenhass, Morddrohungen: Wer so etwas im Internet verbreitet, muss damit rechnen, künftig leichter entdeckt zu werden. Zudem drohen für Hassbotschaften im Netz höhere Strafen.

Anzeige

Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet. Der Bundestag hatte den Neuregelungen bereits Mitte Juni zugestimmt, nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf im Februar beschlossen hatte.

So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben. Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen. Sind die Passwörter bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert, werden sie auch genauso übermittelt.

Ob die Justiz die zu erwartende Zahl an Verfahren stemmen kann, wird von Kritikern bezweifelt. Das Bundesjustizministerium rechnet mit 150.000 Fällen pro Jahr. Zu diesem Zwecke kündigte Justizministerin Christina Lambrecht die Schaffung neuer Stellen an. 

Was genau strafbar wird

Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, etwa das Auto anzustecken, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen. Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. 

Derzeit ist es nur strafbar, wenn man bereits begangene Taten öffentlich befürwortet, künftig gilt das auch für angekündigte Delikte. Neben Bundes- und Landespolitikern werden künftig zudem auch Kommunalpolitiker ausdrücklich unter den besonderen Schutz des Strafgesetzbuches gestellt. Für Angriffe auf medizinisches Personal in Notaufnahmen, auf Ärzte und Pfleger sollen künftig bis zu fünf Jahre Haft drohen, wie heute schon für Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten.

Wenn es für eine Tat antisemitische Motive gibt, soll das künftig strafverschärfend wirken. Und schließlich können Lokalpolitiker, Ehrenamtler und Journalisten künftig leichter Auskunftssperren für ihre Daten im Melderegister erwirken und so verhindern, dass Unbekannte ihre Adresse herausfinden. Derzeit kann jeder den vollen Namen und die Anschrift anderer bei den Behörden erfragen. Wenn es ein "berechtigtes Interesse" gibt, sind auch Auskünfte etwa zu Familienstand und Staatsangehörigkeiten möglich.

ast/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bundesrat: Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz nimmt letzte Hürde . In: Legal Tribune Online, 03.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42095/ (abgerufen am: 31.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • "Hängt die Grünen!" Wahlplakate - "III. Weg"- Funk­tionär ver­ur­teilt
  • Staatsanwaltschaft Stuttgart - Anklage gegen "Quer­denken"-Ini­tiator Ballweg
  • Protest statt Prozess - Geld­strafen für Kli­maak­ti­vist Hen­ning Jeschke
  • EuGH zu ne bis in idem bei Verurteilung im Ausland - Kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gungen können dop­pelt ver­folgt werden
  • BayObLG bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung - "Impfen macht frei" ver­harm­lost den Holo­caust
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
  • Themen
    • Hass-Posts
    • Hassverbrechen
    • Internet
    • Internet-Kriminalität
    • Rechtsextremismus
    • Social Media
    • Soziale Medien
    • Straftaten
TopJOBS
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) - (210000CT)

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger (m/w/d) - print / on­li­ne

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für ver­schie­de­ne Rechts­ge­bie­te

Görg , Ham­burg

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in / Re­fe­ren­dar*in/Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Ber­lin

Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz , Wies­ba­den

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in/Re­fe­ren­dar*in/ Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Ham­burg

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in/Re­fe­ren­dar*in/Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Stutt­gart

Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Te­le­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung in frei­er Mit­ar­beit (Ho­me­of­fice) für...

RA-Assist Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
COMPLIANCE TRAINING COURSE

19.04.2023

e-fellows.net Karrieretag Jura Frankfurt

28.04.2023, Frankfurt am Main

Fachanwaltslehrgang Agrarrecht im Fernstudium/online

03.04.2023

Geldwäschepräven­tion: Handlungs­pflichten in der Immobilien­wirtschaft (Immobiliengesell­schaften u

04.04.2023

Mediation Kompakt-Ausbildung

18.04.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH