Bundesrat billigt IfSG-Änderung: Fra­ge­recht des Arbeit­ge­bers nach dem Impf­status kommt

10.09.2021

Solange der Bundestag eine "epidemische Lage" feststellt hat, dürfen Arbeitgeber in bestimmten Branchen Angestellte nach ihrem Impfstaus fragen. Diese Neuerung hat nun auch der Bundesrat gebilligt.

Zwei Neuregelungen hat der Bundesrat für das Infektionsschutzgesetz beschlossen: Einmal sollen die Corona-Maßnahmen sich künftig vor allem an der Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 orientieren. Außerdem sollen Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Beschäftigte in Pflegeheimen vom Arbeitgeber gefragt werden dürfen, ob sie geimpft sind oder nicht.

Der Bundestag hatte breits zugestimmt. Die Änderungen sollen zügig in Kraft treten, sobald sie nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.

Konkret vorgesehen ist, dass die Zahl der wegen Corona in Kliniken aufgenommenen Patienten künftig die wichtigste Messlatte für schärfere Maßnahmen sein soll. Mit einfließen sollen auch andere Kennwerte, etwa die Auslastung der Intensivstationen und die Zahl der Geimpften.

Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen künftig von ihren Arbeitgebern gefragt werden dürfen, ob sie geimpft sind oder ob sie Corona schon hatten. Normalerweise dürfen Gesundheitsdaten von Beschäftigten nicht abgefragt werden. Im Gesundheitswesen sind allerdings bereits Ausnahmen möglich. Nun soll dies auf Kitas, Schulen und Pflegeheime ausgeweitet werden, allerdings nur solange eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" gilt, über die im Bundestag alle drei Monate neu abgestimmt wird.

Begründung für die Ausweitung: In den Einrichtungen würden besonders verletzliche Personengruppen betreut, zudem wären wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Die Impfstatusabfrage soll beispielsweise bei der Erstellung von Dienstplänen helfen.

cp/LTO-Redaktion/dpa

Zitiervorschlag

Bundesrat billigt IfSG-Änderung: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45982 (abgerufen am: 12.12.2024 )

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