Das BVerfG entschied im vergangenen Jahr, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist. Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert.
Auch unverheiratete Paare dürfen künftig Stiefkinder adoptieren. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags am Freitag gebilligt.
Voraussetzung für die Stiefkindadoption ist eine stabile Partnerschaft. Das Paar muss seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind haben. Ist einer der Partner noch mit einer dritten Person verheiratet, soll die Adoption auf Beschluss des Bundestags nur ausnahmsweise möglich sein. "Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wäre eine Adoption in diesen Fällen gar nicht zulässig gewesen", hieß es in einer Mitteilung des Bunderats.
Der Gesetzesbeschluss setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) um. Die Karlsruher Richter entschieden im Mai 2019, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist und verpflichteten den Gesetzgeber, bis zum 31. März dieses Jahres eine Neuregelung zu treffen.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 30. März 2020 in Kraft treten.
acr/LTO-Redaktion
Bundesrat billigt Gesetzesbeschluss: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40833 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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