Druckversion
Mittwoch, 21.01.2026, 17:30 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bundesrat-beschluesse-zurueck-zur-kohleenergie-werbeverbot-abtreibung
Fenster schließen
Artikel drucken
48992

Beschlüsse des Bundesrats: Koh­le­strom in Gas­krise, mehr BAföG und kein § 219a mehr

08.07.2022

Bundesrat

Der Rückgriff auf die Kohlekraftwerke ist praktisch nicht einfach umsetzbar, aber auch laut Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck geboten. Foto: picture alliance/dpa/Michael Kappeler

Der Bundesrat winkte am Freitag wieder einige Gesetzesvorhaben durch. So soll vermehrt auf Strom aus Kohlekraftwerken gesetzt werden können, während gleichzeitig der Ökostromausbau beschleunigt wird. § 219a StGB ist außerdem nun Geschichte.

Anzeige

Der Bundesrat hat am Freitag unter anderem der Reform des Energiesicherungsgesetzes zugestimmt. Der Bund soll durch die Gesetzesänderung schneller auf Gasknappheit und hohe Preise reagieren können. Deswegen sollen zum einen statt Gas- mehr Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung genutzt werden. Zum anderen werden Hilfen des Bundes für angeschlagene Energieunternehmen wie Uniper erleichtert. Der Bundestag hatte die Gesetzesänderungen einen Tag zuvor gebilligt.

Das Gesetz sieht nun als Option ein Umlagesystem vor, damit Preissprünge beim Gas für Energieversorger gleichmäßiger an Kunden weitergeben werden können - als Ersatz für bisher mögliche Regeln. Außerdem kann die Bundesregierung Maßnahmen zum Energiesparen verordnen.

"Klimapolitischer Rückschritt"

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sagte im Bundesrat, die Möglichkeit, Gaskraftwerke aus dem Markt zu drängen, damit mehr Kohlekraftwerke zum Einsatz kommen, sei ein klimapolitischer Rückschritt. Dieser sei aber geboten, um den Gasverbrauch zu verringern. Habeck kritisierte, dass das geänderte Energiesicherungsgesetz der Bundesregierung weitreichende Möglichkeiten verleihe, um in Marktmechanismen einzugreifen, aber auch in die Gewohnheiten der Menschen.

Der Rückgriff auf die Kohlekraftwerke ist praktisch aber nicht einfach umsetzbar. Sowohl beim Wiederanfahren der bislang in die Netzreserve oder die Sicherheitsbereitschaft verbannten Kohlekraftwerke als auch beim Weiterbetrieb eigentlich zur Stilllegung vorgesehener Anlagen sind demnach einige Hürden zu überwinden. Die Probleme reichen von fehlendem Personal und zu geringen Kohlevorräten bis zu rechtlichen Hürden. Mit dem verstärkten Einsatz der Kohlekraftwerke soll angesichts der Drosselung russischer Lieferungen Gas gespart werden.

Weitere Beschlüsse des Bundesrats

Der Bundesrat hat am Freitag ebenfalls ein umfangreiches Gesetzespaket für einen schnelleren Ausbau des Ökostroms aus Wind und Sonne gebilligt. Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Stromverbrauch soll demnach bis 2030 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden, derzeit liegt er knapp unter 50 Prozent. Die Länder sollen nun gesetzlich verpflichtet werden, mehr Flächen bereitzustellen.

Außerdem hat der Bundesrat grünes Licht zur Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gegeben. Ende Juni hatte der Bundestag bereits die ersatzlose Streichung des § 219a im Strafgesetzbuch beschlossen. Somit können Ärztinnen und Ärzte künftig ausführlich über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.

Gegenstand der Beschlüsse war auch eine BAföG-Reform. Der Höchsatz soll auf 931 Euro angehoben werden. Zudem sollen mehr Studierende und Auszubildene einen Anspruch auf die Ausbildungshilfe haben. Des Weiteren hat der Bundesrat beschlossen, dass die Zinsen für Steuerrückzahlungen, rückwirkend zum ersten Januar 2019, von sechs Prozent auf 1,8 Prozent pro Jahr sinken.

Zuletzt hat der Bundesrat, nachdem der Bundestag bereits zugestimmt hatte, den Beitritt Finnlands und Schwedens zur Nato gebilligt. Er verzichtete am Freitag darauf, den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz anzurufen, das der Bundestag erst wenige Stunden zuvor beschlossen hatte. Das Gesetz ist die Voraussetzung zur Annahme entsprechender Protokolle durch Deutschland. Es gab keine Zustimmungspflicht des Bundesrats.

dpa/cp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Beschlüsse des Bundesrats: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48992 (abgerufen am: 21.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Abtreibung
    • Bundesrat
    • Kohleausstieg
    • Ukraine-Krieg
Drei Soldaten der Bundesweh eskortieren den Beschuldigten, der Handschellen trägt 16.01.2026
Ukraine-Krieg

Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft:

BGH äußert sich detail­liert zu Nord-Stream-Anschlag - und sch­reibt ihn Ukraine zu

Mit einer Leitsatzentscheidung äußert sich der BGH erstmals ausführlich zum Angriff auf die Pipelines. Der 3. Strafsenat geht davon aus, dass die Explosionen von der Ukraine veranlasst wurden. Auch im Krieg mit Russland bleibe der Anschlag strafbar.

Artikel lesen
Friedrich Merz und Wolodymyr Selenskyj 07.01.2026
Ukraine-Krieg

Merz stellt Sicherheitsgarantien in Aussicht:

Bun­des­wehr könnte Waf­fen­s­till­stand in der Ukraine absi­chern

Mehrere europäische Staaten wollen dabei helfen, dass in der Ukraine ein Waffenstillstand zustande kommt. Neu ist, dass Kanzler Merz nun einen Einsatz der Bundeswehr anbietet, um Russland vor einem möglichen Neuangriff abzuschrecken.

Artikel lesen
Caster Semenya bei der Leichtathletik-WM im Juli 2022 in Eugene-Oregon 26.12.2025
EGMR

Sollte man kennen:

Neun wich­tige EGMR-Ent­schei­dungen 2025

Illegale Pushbacks in Griechenland, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, Leichtathletin Caster Semenya und die gewaltsame Auflösung von Massenprotesten in Georgien: viele aktuelle gesellschaftspolitische Themen beim EGMR.

Artikel lesen
§ 218f. StGB 23.12.2025
Strafverteidiger, StV

Schwangerschaftsabbruch:

Eine Reform ist über­fällig

Die Debatte über eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist verhärmt, den Reformgegnern fehlt echte Diskursbereitschaft. Die Frauen diskriminierende Vorschrift des § 218 StGB scheint unverrückbar. Eine Analyse von Liane Wörner.

Artikel lesen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht nach der Pressekonferenz nach dem EU-Gipfel. Im Hintergrund sind an der Wand der Schriftzug "Europäischer Rat" und eine EU- und Deutschlandflagge zu sehen. 19.12.2025
Politik

EU einigt sich:

Geld für Ukraine gesi­chert, aber nicht aus rus­si­schem Ver­mögen

Es wurde viel diskutiert, gerungen, gebangt. Nun das Ergebnis: Die EU hat die Finanzierung der Ukraine für die kommenden zwei Jahre gesichert, jedoch ohne nach dem "Modell Merz" auf das eingefrorene russische Vermögen zurückzugreifen.

Artikel lesen
Ein modernes Gebäude mit einer skulpturalen Uhr, symbolisiert den wirtschaftlichen Druck und Unsicherheiten im Ukraine-Konflikt. 18.12.2025
Ukraine-Konflikt

Eingefrorenes Geld für die Ukraine:

Warum Russ­lands Kla­ge­dro­hungen ins Leere laufen

Auf einem EU-Gipfel wird aktuell über das Reparationsdarlehen für die Ukraine aus eingefrorenem russischem Vermögen verhandelt. Vor allem Belgien zögert, auch weil es eine russische Klage befürchtet. Zu Unrecht, meint Patrick Heinemann.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
Coun­sel (m/w/d) – Com­mer­cial Li­ti­ga­ti­on

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Le­gal Pro­ject Ma­na­ger (w/m/d) En­er­gy

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Le­gal Pro­ject Ma­na­ger (w/m/d) Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Le­gal Pro­ject Ma­na­ger (w/m/d) Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) – Com­mer­cial Li­ti­ga­ti­on

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Ber­lin

Logo von ADVANT Beiten
As­so­cia­te (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

ADVANT Beiten , Mün­chen

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Ju­nior Lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) – Com­mer­cial Li­ti­ga­ti­on

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
ESG-konforme Mietverträge

22.01.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte "Legal Update" Webcast #1/2026 Geschäftsleiterhaftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

21.01.2026

Bewertung von Familienunternehmen nach § 11 BewG

21.01.2026, München

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH