Druckversion
Sunday, 26.06.2022, 19:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bundesrat-beratung-entwurf-schwarzfahren-straftat-ordnungswidrigkeit/
Fenster schließen
Artikel drucken
37743

Beratung im Bundesrat: Mil­dere Strafen für Schwarz­fahrer?

20.09.2019

Ticket-Gerät (Symbol)

Sergey Ryzhov - stock.adobe.com

Thüringen und Berlin wollen Schwarzfahrer milder bestrafen. Der Bundesrat hat am Freitag über die Initiative der beiden Länder beraten. Es gibt auch Kritik an dem Vorhaben. Nicht alle halten eine Entkriminalisierung für sinnvoll.

Anzeige

Der Bundesrat hat am Freitag in erster Lesung über die Initiative von Thüringen und Berlin beraten, Schwarzfahrer künftig weniger hart zu bestrafen. Beide Länder wollen das Fahren ohne Fahrschein von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabstufen. Bisher kann dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte im Bundesrat, wenn jemand sein Auto parke und kein Geld in einen Parkautomaten stecke, werde er auch nicht nach dem Strafgesetzbuch bestraft. Er frage sich, warum das dann der Fall sein solle, wenn jemand U-Bahn fahre, ohne vorher 2,80 Euro in den Kassenautomaten zu werfen. Betroffen seien vor allem viele Obdachlose oder andere Menschen mit ernsthaften sozialen Problemen. "Wenn wir diese Menschen wegen eines Bagatelldelikts ins Gefängnis stecken, dann ist damit niemandem geholfen, nicht den Verkehrsbetrieben, nicht den Gerichten, nicht den Justizvollzugsanstalten und am allerwenigsten denen, die im Gefängnis landen", sagte Behrendt.

CDU zeigt sich kritisch

Von einer Herabstufung von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit versprechen sich Thüringen und Berlin unter anderem eine personelle und finanzielle Entlastung der Justiz. Bereits vor der Bundesratssitzung am Freitag war eine Debatte über den Vorstoß von Berlin und Thüringen entbrannt. Ein Sprecher des von der CDU geführten Justizministeriums in Sachsen-Anhalt sagte am Donnerstag in Magdeburg, dass man die Pläne nicht unterstützen werde. "Das käme einer ungerechtfertigten Entkriminalisierung des Schwarzfahrens gleich".

Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) äußerte sich ebenfalls kritisch. Straftatbestände abzuschaffen, um den Aufwand für die Justiz zu reduzieren, halte er für ein fatales Signal. "Da wollen es sich wohl manche sparen, die dritte Gewalt im Staat mit den Mitteln auszustatten, die sie für ihre Arbeit benötigt." Mit der Entkriminalisierung werde das Schwarzfahren zunehmen und Kontrollierte würden sich vermehrt widersetzen.

Bei der Linken hält man dagegen. "Die Runterstufung des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit ist überfällig", sagte Parteichefin Katja Kipping am Donnerstag. Die Linke sprach sich langfristig für kostenlose öffentliche Verkehrsmittel aus. "Wenn wir den Nahverkehr ticketfrei machen, erledigt sich auch das Problem des Schwarzfahrens".

Der Antrag wurde am Freitag im Bundesrat in die Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Beratung im Bundesrat: Mildere Strafen für Schwarzfahrer? . In: Legal Tribune Online, 20.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37743/ (abgerufen am: 26.06.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Spendentransporte in die Ukraine - Was Helfer beachten müssen, um sich nicht strafbar zu machen
  • Impfausweisfälschung nach altem Recht - Eine Ent­schei­dung des BGH muss her
  • 9.200 Euro Geldstrafe wegen Titelmissbrauchs - AfD-Poli­tiker Gunnar Beck durfte sich nicht Pro­fessor nennen
  • OLG Celle - Vor­lage gefälschten Impf­passes schon nach alter Rechts­lage strafbar
  • Staatsanwaltschaft zu "Todesfahrt" in Berlin - Unter­brin­gungs­be­fehl wegen Mordes bean­tragt
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
  • Themen
    • Öffentlicher Nahverkehr
    • Ordnungswidrigkeit
    • Schwarzfahren
    • Straftaten
    • Verkehr
TopJOBS
Rechts­fach­wirt im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rechts­an­wäl­te (m/w/d)

UFER KNAUER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Voll­ju­rist (m/w/d) als Lek­tor/Pro­dukt­ma­na­ger

C.F. Müller GmbH , Hei­del­berg

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Düs­sel­dorf

Rechts­an­wält*in­nen (m/w/d) im Be­reich Wirt­schafts­straf­recht (Whi­te Col­lar,...

CLIFFORD CHANCE Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) IT-Un­ter­stüt­zung

Bundeswehr , Bonn

Ju­rist als Di­gi­tal Con­tent Ma­na­ger (m/w/d) für ju­ris­ti­sche...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Sti­pen­di­um für mehr Chan­cen­g­leich­heit

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin und 3 wei­te­re

Werk­stu­dent (m/w/d) im Be­reich Do­cu­ment Ser­vices/Of­fice Ope­ra­ti­ons

White & Case , Frank­furt am Main

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Ent­schä­d­i­gungs­recht

Bundeswehr , Düs­sel­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
TAXELLENCE – Karriere im Steuerrecht

13.07.2022, München

TAXELLENCE – Karriere im Steuerrecht

13.07.2022, München

Montagmorgenkaffee: Als Expertin sichtbar zu sein, heißt diskutierbar zu sein

27.06.2022

Business Breakfast Arbeitsrecht

29.06.2022, Stuttgart

Onlineseminar - Fahrverbot in Bußgeldsachen

29.06.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH