Elf Netzbetreiber stießen mit ihrer Forderung nach mehr Profit vor dem OLG Düsseldorf auf wenig Gegenliebe. Sie waren gegen Festsetzungen der Bundesnetzagentur für die Nutzung ihrer Stromleitungen und Gaspipelines vorgegangen und hatten höhere Renditen gefordert.
Nach Ansicht der Netzbetreiber sind die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Renditen von 7,6 bis 9,1 Prozent auf das Eigenkapital nicht ausreichend, um Zukunftsvorsorge und Investitionen zu leisten. Außerdem habe die Behörde das unternehmerische Risiko nicht ausreichend gewürdigt.
Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) sahen dies jedoch anders: Mit einem aufwändigen Gutachten hatte das Gericht die Annahmen und Kalkulationen der Netzagentur nachrechnen lassen und fand nur gute Worte für die Arbeit der Bundesnetzagentur.
Es könne ohnehin nicht "den einen wahren, richtigen Wert geben", so das Gericht. Aber die Bonner Behörde habe gut vertretbare Methoden gewählt und sachgerecht angewendet. Wo die Wirtschaftsgelehrten uneins seien, habe die Bundesnetzagentur den Weg durch die Mitte genommen und bei widerstreitenden Methoden kurzerhand den "Mittelwert der Mittelwerte" gebildet, lobte das Gericht. Alles in allem seien die staatlich festgesetzten Profite nicht zu beanstanden (Az. VI-3 Kart 33/08(V) u.a.).
Die Unternehmen hatten zwischen elf und mehr als 13 Prozent Rendite gefordert - rückwirkend bis zum Jahr 2009. Dennoch konnten sie wenigstens einen kleinen Teilsieg verbuchen: Wegen eines Fehlers bei der Berechnung der Steuerlast hatte die Bundesnetzagentur bereits während des Gerichtsverfahrens Nachbesserung zugesagt. Nach Auskunft des Gerichts macht dies knapp 0,3 Prozentpunkte aus.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
OLG Düsseldorf erteilt Stromriesen eine Abfuhr: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8613 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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