Seit Anfang des Jahres müssen Kunden am Postschalter mehr Geld hinlegen, wenn sie Pakete verschicken. Doch sind die Preiserhöhungen gerechtfertigt? Die Bundesnetzagentur hat daran Zweifel.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hält die neuen Preise, die Privatkunden für Pakete der Deutschen Post zahlen müssen, für zu hoch. Man wolle deshalb in einem offiziellen Verfahren prüfen, ob die Post ihre Preise missbräuchlich erhöht hat, hieß es seitens der Bonner Behörde am Mittwoch in einer Mitteilung.
"Es gibt deutliche Hinweise, dass die Post einseitig zu Lasten von Privatkunden ungerechtfertigte Erhöhungen der Paketpreise vorgenommen hat", sagte der Präsident der BNetzA, Jochen Homann. Die Regulierungsbehörde vermutet, dass die neuen Paketpreise die tatsächlich anfallenden Kosten überschreiten. Unter Wettbewerbsbedingungen könnten die aber so nicht verlangt werden.
Werden Online-Kunden wettbewerbswidrig bevorteilt?
Die Post hat ihre Preise für Privatkunden zum Jahreswechsel erhöht. Bei den verschiedenen Arten von Paketen fiel die Anhebung unterschiedlich aus. Ein bis zu zwei Kilo schweres, mittelgroßes Päckchen zum Beispiel kostet in der Filiale für den Inlandsversand nun 4,79 Euro, zuvor waren es 4,50 Euro. Der Versand eines Zehn-Kilo-Pakets verteuerte sich um einen Euro auf 10,49 Euro. Im Durchschnitt stiegen die Preise um drei Prozent. Günstiger kommt man weg, wenn man seine Pakete online frankiert. Zuletzt hatte der Konzern seine Gebühren für Pakete 2017 angehoben.
Die BNetzA kann die Post gegebenenfalls auffordern, die Preise neu anzupassen. Die Vorteile für Kunden, die ihre Sendungen online frankieren, sind der Behörde dabei ein besonderer Dorn im Auge. Verbraucher, die nicht in der Lage seien, Pakete im Internet zu frankieren, würden damit benachteiligt, erklärte eine Sprecherin. Weil die Post rund 70 Prozent Marktanteil hat, wirke sich das - im Vergleich zu Wettbewerbern mit ähnlichen Regelungen - besonders stark aus.
Von der Post hieß es am Mittwoch lediglich, die Preise blieben bis zum Abschluss des Verfahrens unverändert. Darüber hinaus wolle man sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern, sagte ein Sprecher. Nach Angaben der Netzagentur soll das Verfahren innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen werden.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Bundesnetzagentur überprüft die Post: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39971 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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