Das Vermarktungsmodell der DFL für die Vergabe der Medienrechte für die Bundesliga ab der Spielzeit 2013/2014 wird derzeit vom Bundeskartellamt geprüft. Die Behörde bestätigte, dass den Vermarktungsplänen der DFL keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Das Ergebnis könnte das Aus für die Sportschau zu Gunsten des Internetfernsehens bedeuten.
Im Jahre 2008 hatte das Bundeskartellamt das Vermarktungsmodell der DFL für die Spielzeit 2009/2010 geprüft. Damals ließ die Behörde erkennen, dass eine zeitnahe Free-TV-Highlight-Berichterstattung wesentlich sei für die Frage der angemessenen Verbraucherbeteiligung.
Die aktuelle Stellungnahme des Bundeskartellamtes stellt eine signifikante Änderung dieser Haltung dar. Der Präsident des Bundekartellamtes Andreas Mundt erklärte: "Welche Form der Berichterstattung am Ende den Zuschlag erhält, ist nicht unsere Entscheidung. Wir prüfen die Medienrechtepakete daraufhin, ob das Vermarktungsmodell insgesamt mit dem Kartellrecht vereinbar ist. (...)"
Das bedeutet: Anders als noch im Jahr 2008 muss Bundesliga-Fussball nicht mehr zwingend im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sein. Das Internetfernsehen gewinnt damit massiv an Bedeutung.
"Über den gesamten Ausschreibungszeitraum betrachtet, könnte auch dem Übertragungsweg Web-TV eine größere Bedeutung zukommen", bestätigte auch Mundt den Trend. Die Voraussetzungen von 2008 könne man nicht mehr mit der heutigen Situation vergleichen.
age/LTO-Redaktion
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Bundeskartellamt: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3550 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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