Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben von RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, ein Gemeinschaftsunternehmen für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform zu gründen.
Das Bundeskartellamt (BKartA) ist der Auffassung, dass die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken würde.
Die Sendergruppen hatten zwischenzeitlich Gelegenheit zur Stellungnahme, konnten die wettbewerblichen Bedenken der Behörde jedoch nicht ausräumen. Insbesondere zeigten sich die Unternehmen nach Ansicht des BKartA nicht bereit, an der geplanten Konzeption des Vorhabens grundlegende Änderungen vorzunehmen. Eine weitergehende Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter würde nach wie vor nicht angeboten.
Andreas Mundt, Präsident des BKartA: "Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen weiter verstärken. Wir haben uns auch umfassend mit den möglichen Vorteilen einer neuen Video-On-Demand-Plattform befasst. In der konkret geplante Form bietet das Projekt jedoch keine Gewähr dafür, die zu erwartenden Nachteile für den Wettbewerb aufzuwiegen."
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde.
tko/LTO-Redaktion
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Bundeskartellamt: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2805 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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