BKartA stellt Verfahren ein: Google und Adb­lock-Anbieter machen einen Rück­zieher

21.01.2019

Weil Google die Möglichkeiten des Adblockers von Eyeo beschränken wollte, hatte das BKartA ein Verfahren eingeleitet, das nun aber wieder eingestellt wurde: Die beiden Unternehmen haben den monierten Whitelisting-Vertrag abgeändert.

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat in Kooperation mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Google und Eyeo wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen eingestellt. Die Unternehmen hätten einen zwischen den beiden bestehenden sogenannten Whitelisting-Vertrag, der die eigenständige unternehmerische Tätigkeit von Eyeo beim Angebot von Adblockern erheblich beschränkte, abgeändert. Das gab die Behörde am Montag bekannt.

Eyeo verbreitet Werbeblocker, also Programme, die sich in gängige Web-Browser integrieren lassen und dort dann die Anzeige von Werbung auf den vom Nutzer besuchten Webseiten blockieren. Das Unternehmen bietet Werbetreibenden dabei aber an, bestimmte Werbung von dieser Blockade auszunehmen. Für das sogenannte Whitelisting muss die Werbung bestimmten Kriterien für "akzeptable Werbung" genügen, die Eyeo selber festlegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Werbung aus Nutzersicht wenig störend sein soll. Von größeren Unternehmen verlangt Eyeo für das Whitelisting ein Entgelt, einen solchen Vertrag hat Eyeo entsprechend auch mit Google geschlossen.

Adblocker seien legale Instrumente, wie auch der Bundesgerichtshof kürzlich festgestellt hat. Es sei nachvollziehbar, dass Verbraucher ein Interesse daran haben, die Art und die Menge der Online-Werbung zu kontrollieren, die sie zu sehen bekommen, sagte Andreas Mundt, Präsident des BKartA, zur Verfahrenseinstellung. Die Verbreitung von Adblockern sei Teil des Wettbewerbsprozesses bei Dienstleistungen der Online-Werbung. Vertragsregelungen, die auf die Beschränkung der Verbreitung von Adblockern zielen, könnten daher wettbewerblich nicht hingenommen werden.

Anstoß für das kartellrechtliche Verfahren gegen Google und Eyeo gaben nicht die Whitelisting-Vereinbarung als solche, sondern zusätzliche Vertragsklauseln, die aus der Sicht des BKartA unter anderem die Möglichkeiten von Eyeo beschränkten, seine Produkte weiterzuentwickeln, auf dem Markt zu expandieren und Investitionen zu tätigen. Die Unternehmen hätten den Vertrag aber zwischenzeitlich neu gefasst.

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BKartA stellt Verfahren ein: Google und Adblock-Anbieter machen einen Rückzieher . In: Legal Tribune Online, 21.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33349/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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