Das BKartA ermittelt gegen Facebook. Die Wettbewerbshüter halten einen Konditionenmissbrauch des sozialen Netzwerks gegenüber seinen Nutzern für möglich.
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat ein Verfahren gegen die amerikanische Facebook Inc., dessen Tochter in Irland sowie die Facebook Germany GmbH in Hamburg eingeleitet. Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass Facebook durch das die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.
Speziell bestehe der Anfangsverdacht, dass die Nutzungsbedingungen des Internet-Riesen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens ist automatisch auch kartellrechtlich relevant. In Fall von Facebook könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen nach Ansicht der Wettbewerbshüter aber einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen.
"Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
Umfangreiches Datensammeln als größter Anbieter bedenklich
Die Behörde will unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht. Vorbehaltlich des Ergebnisses weiterer Markterhebungen habe das Bundeskartellamt Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Das BKartA hegt erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Vorgehensweise von Facebook, insbesondere "nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht".
Facebook erhebt von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten aus verschiedensten Quellen. Durch die Bildung von Nutzerprofilen ermögliche das Unternehmen Werbekunden ein zielgenaues Werben. Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, muss der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Umfang der erteilten Einwilligung sei für die Nutzer aber nur schwierig nachzuvollziehen, so die Wettbewerbshüter.
Soweit ein Verstoß gegen nationales Datenschutzrecht im Zusammenhang mit einer Marktbeherrschung stehe, könne er auch kartellrechtlich relevant sein. Die Behörde führt das Verfahren nach eigenen Angaben in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten.
pl/ms/LTO-Redaktion
BKartA eröffnet Verfahren gegen Facebook: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18652 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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