Um den dringenden Bedarf an neuen Korvetten zeitnah zu decken, vergab die Bundeswehr den Auftrag an die vorherigen Hersteller - und zwar ohne neue Ausschreibung. Das verstößt gegen das Vergaberecht, befand das Bundeskartellamt jetzt.
Die geplante Anschaffung von fünf Korvetten für die deutsche Marine ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes (BKartA) nicht zulässig. Der Auftrag der Bundeswehr verstoße gegen das Vergaberecht, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Das Verteidigungsministerium hatte bei der Anschaffung auf eine Ausschreibung verzichtet und den Auftrag wieder an die Werften Lürssen und Thyssenkrupp Marine Systems vergeben, weil beiden Werften bereits 2008 bis 2013 fünf Korvetten gebaut hatten. Daraufhin hatte die Kieler Werft German Naval Yards sich beim Kartellamt beschwert, dass keine anderen Unternehmen bei der Vergabe berücksichtigt wurden.
Das Verteidigungsministerium trug vor, dass diese Vorgehensweise notwendig gewesen sei, da nur das Bieterkonsortium, das dasselbe Schiffsmodell bereits in der Vergangenheit an die Bundeswehr geliefert hatte, aufgrund seiner besonderen Vorkenntnisse und Erfahrungen in der Lage sei, die Schiffe innerhalb eines einzuhaltenden Zeitrahmens nachzubauen.
Auch Militärausrüstung ist im Wettbewerb zu beschaffen
Anderer Ansicht ist das BKartA. "Auch für Militärausrüstung gilt der Grundsatz, dass diese im Wettbewerb zu beschaffen ist. Ausnahmen sind nur unter besonders engen Voraussetzungen möglich, die im vorliegenden Fall nicht hinreichend belegt werden konnten", sagt der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt.
Im Laufe des Verfahrens konnte aus Sicht der Vergabekammer kein hinreichender Nachweis dafür erbracht werden, dass nur der bisherige Auftragnehmer den Nachbau innerhalb der einzuhaltenden Zeit leisten könne.
Das Verteidigungsministerium nahm diese Einschätzung zur Kenntnis und "werde weitere Handlungsoptionen prüfen", sagte ein Sprecher. "Wir haben dringenden Bedarf für weitere Schiffe und Boote für die deutsche Marine." Eine Entscheidung noch dieses Jahr sei wünschenswert. Beobachtern zufolge ist auch möglich, dass German Naval Yards in das Konsortium aufgenommen werde.
Die Entscheidung der Vergabekammer ist noch nicht bestandskräftig, innerhalb von zwei Wochen kann sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt werden. Sollte die Entscheidung gerichtlich bestätigt werden, darf der Zuschlag nicht erteilt werden, ohne zuvor einen Wettbewerb durchgeführt zu haben.
Mit Materialien von dpa
mgö/LTO-Redaktion
Bundeswehrauftrag verstößt gegen Vergaberecht: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22977 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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