Bundeskabinett: Regie­rungs­ent­wurf zur Reform des Insol­venz­rechts

24.02.2011

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen beschlossen. Sanierungen sollen einfacher, planbarer, effektiver und schneller erfolgen.

Die Bundesregierung will mit dem ESUG neue Maßstäbe setzen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Fortführung sanierungsfähiger notleidender Unternehmen zu verbessern. Der Erhalt von Arbeitsplätzen soll erleichtert werden.

Gleichzeitig werde am eigentlichen Zweck des Insolvenzverfahrens, der Befriedigung der Gläubiger, festgehalten. Mit dem Entwurf soll eine Wendung eingeläutet werden hin zu einer neuen "Insolvenzkultur", die das Insolvenzverfahren stärker als echte "Chance zur Sanierung" sieht, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Der Entwurf beinhalte einen größeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, den Ausbau und die Straffung des Insolvenzplanverfahrens,  einen einfacheren Zugang zur Eigenverwaltung und eine größere Konzentration der Insolvenzgerichte. Zudem werde die Position von Clearinghäusern gestärkt, die bei Finanztransaktionen mit dem Ziel einer effizienten Abwicklung und Risikominimierung als zentraler Vertragspartner zwischen Käufer und Verkäufer geschaltet werden.

cla/LTO

 

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Zitiervorschlag

Bundeskabinett: Regierungsentwurf zur Reform des Insolvenzrechts . In: Legal Tribune Online, 24.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2616/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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