Bis zuletzt wurde hinter den Kulissen gerungen. Doch nun hat der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles zum Mindestlohn den Segen des Kabinetts. Ausnahmen für bestimmte Branchen soll es nicht geben, sehr wohl aber für junge Menschen und Langzeitarbeitslose.
Das Bundeskabinett hat dem nachjustierten Mindestlohnentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zugestimmt. Damit ist der Weg frei für das parlamentarische Verfahren. Geplant ist, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 bundesweit startet. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren sind aber noch tariflich vereinbarte Mindestlöhne von unter 8,50 Euro möglich.
Von der gesetzlichen Lohnuntergrenze ausgenommen werden sollen jedoch Langzeitarbeitslose für sechs Monate, wenn sie einen Job finden. Diese Regelung war im ursprünglichen Entwurf von Nahles sehr viel enger gefasst. Auf Druck des Kanzleramtes wurde nun festgelegt, dass Langzeitarbeitslose grundsätzlich befristet ausgeklammert sind. Ursprünglich hatte Nahles geplant, dass die Betroffenen nur dann schlechter bezahlt werden dürfen, wenn der Arbeitgeber für sie Lohnkostenzuschüsse der Arbeitsagentur erhält.
Ebenfalls vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden sollen junge Leute bis 18 Jahre ohne Ausbildung - damit sie sich nicht für Arbeit statt für eine Ausbildung entscheiden, heißt es. Ausnahmen für gesamte Branchen sind in dem Entwurf hingegen nicht vorgesehen. Nahles räumte ein, dass einige Branchen noch Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Mindestlohns hätten. Sie nannte unter anderem das Taxigewerbe und sagte hier begleitende Unterstützung zu.
Zu Beginn des Jahres hatte ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes die schwarz-rote Regierung davor gewarnt, Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn zuzulassen.
dpa/una/LTO-Redaktion
Kabinett bringt Gesetz auf den Weg: . In: Legal Tribune Online, 02.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11537 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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