Die Bundesregierung hat einige Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht: Ein Widerrufsknopf für Verbraucher, Bekämpfung von "Greenwashing" und eine "letztmalige" Fristverlängerung für die Einführung der e-Akte bei den Gerichten.
Das Bundeskabinett hat mehrere Gesetzentwürfe beschlossen. Vor allem das Verbraucherrecht stand im Fokus, aber auch für die Justiz ist eine Erleichterung geplant.
So soll Bund und Ländern ermöglicht werden, dass die Akten in der Justiz noch bis zum 1. Januar 2027 in einigen Bereichen in Papierform fortgeführt werden können. Eigentlich soll damit ab dem 1. Januar 2026 Schluss sein und die elektronische (künftig dann E-)Akte der Standard werden. Laut Mitteilung des Bundesjustizministeriums handelt es sich bei der nun geplanten Lockerung der Frist um die "letztmalige" Abweichung von diesem Datum.
Außerdem hat das Kabinett die Umsetzung von Regelungen aus der EU-Verbraucherrechtsrichtlinie auf den Weg gebracht. Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Knopf zu ermöglichen. Verbraucher:innen sollen damit einfach und nur mit einem Mausklick ihr 14-tägiges Widerrufsrecht ausüben können. Diese Vorgabe soll in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten.
"Jetzt kaufen, später zahlen"-Modell wird stärker reguliert
Derselbe Gesetzentwurf sieht vor, dass Vertragsbedingungen nicht mehr in Papierform übermittelt werden müssen. Aber: Patient:innen sollen einen Anspruch auf eine kostenlose Kopie aus ihrer Behandlungsakte bekommen.
Des Weiteren möchte das Kabinett Verbraucher:innen bei Kreditgeschäften besser schützen, insbesondere bei Geschäften nach dem Modell "Jetzt kaufen, später bezahlen" – also dass das Geld erst einige Tage nach Kauf vom Konto abgebucht wird. Bislang gilt dieses Modell als unregulierte Kreditform, künftig soll es unter die Regelungen zu Verbraucherkrediten fallen.
Außerdem hat das Kabinett beschlossen, dass künftig strengere Anforderungen für die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen über ein Produkt gelten sollen. Beschreibungen wie "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" sollen nur noch zulässig sein, wenn sie auch belegt werden können. Und: Treffen sie nur auf einen Teil des Produkts zu, dann muss das auch so angegeben werden. Für Werbeaussagen wie "bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig" muss außerdem künftig ein realistischer, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan beigefügt sein.
pdi/LTO-Redaktion
Bundeskabinett bringt mehrere Vorhaben auf den Weg: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58074 (abgerufen am: 10.02.2026 )
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