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Beschlüsse des Bundeskabinetts: Wei­terhin Corona-Maß­nahmen am Arbeits­platz

16.03.2022

Ein Schreibtisch im Büro

Die Bundeskabinettbeschlüsse vom 16. März 2022 sehen andauernden Basisschutz am Arbeitsplatz vor. Foto: Михаил Решетников - stock.adobe.com

Aufgrund der Corona-Pandemie soll es mehr Geld für bedüftige Menschen geben. Außerdem sollen weiterhin Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz gelten. Die Kabinettsbeschlüsse vom Mittwoch in Sachen Corona.

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Die Mitglieder des Bundeskabinetts haben sich am Mittwoch zusammengesetzt, um diverse drängende Anliegen zu besprechen und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Dabei sind auch einige Entscheidungen in Sachen Corona getroffen worden.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird es einen Kinder-Sofortzuschlag für ärmere Familien und eine Einmalzahlung für bedürftige Erwachsenen geben. Exakte Details, wonach sich ein entsprechender Anspruch richtet, waren bis zum Erscheinen dieses Artikels noch nicht bekannt geworden.

Außerdem wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert, auch wenn zum 20. März die Regelungen auf Bundesebene, die die Corona-Maßnahmen bisher regeln, entfallen. Damit will Bundesminister Hubertus Heil einen Basisschutz vor Ansteckung bei der Arbeit gewährleisten, der seiner Ansicht nach "weiterhin notwendig" sei. Er erklärte dazu: "Wir haben den Höhepunkt der fünften Welle noch nicht hinter uns und auch danach wird das Ansteckungsrisiko nur langsam abklingen. Die Betriebe und ihre Beschäftigten müssen daher für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern."

Diese Basisschutzmaßnahmen seien nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt. Dabei seien sowohl das örtliche Infektionsgeschehen sowie Infektionsgefahren, z.B. räumliche Begebenheiten, zu berücksichtigen. 

cp/LTO-Redaktion

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Beschlüsse des Bundeskabinetts: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47852 (abgerufen am: 23.05.2025 )

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