Die Bundesregierung will den Nachrichtendiensten mehr Spielraum bei ihrer Arbeit gewähren. Der BND soll in bestimmten Fällen sogar aktiv gegen ausländische Angriffe zurückschlagen dürfen. Gleichzeitig sind neue Kontrollmechanismen geplant.
Die deutschen Nachrichtendienste sollen deutlich erweiterte Befugnisse für die Aufklärung von Terrorismus, Extremismus und geheimdienstlichen Aktivitäten anderer Staaten erhalten. Das hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung des Vizekanzlers beschlossen.
Dazu gehört erstmals die Möglichkeit, in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen – zum Beispiel, indem der Bundesnachrichtendienst (BND) die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipuliert. Der Gesetzentwurf sieht neben neuen Befugnissen aber auch mehr Kontrolle und in einigen Bereichen engere Vorgaben für die Überwachung durch die Dienste vor.
Keine dauerhafte Beobachtung extremistischer Verdachtsfälle
Zu diesen zählt etwa die Beschränkung der Beobachtung einer Vereinigung als extremistischer Verdachtsfall auf maximal fünf Jahre. Hat sich der Verdacht in diesem Zeitraum nicht erhärtet, muss die Beobachtung demnach in der Regel beendet werden. Eine Verlängerung um jeweils zwei Jahre soll zwar möglich sein. Allerdings soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darüber nicht alleine entscheiden können, sondern das Bundesinnenministerium müsste in so einem Fall zustimmen.
Aktuell gibt es für die Verdachtsfallbeobachtung, die mehr beinhalten kann als nur die Auswertung öffentlich verfügbarer Quellen, auf Bundesebene keine zeitliche Beschränkung. Die AfD wird beispielsweise vom Verfassungsschutz seit Februar 2021 als Verdachtsfall bearbeitet. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte 2024 die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung. Im Mai 2025 stufte das BfV die Partei auf Bundesebene auf "gesichert rechtsextremistisch" hoch. Diese Einstufung wird derzeit gerichtlich überprüft. Ein Eilverfahren ging zugunsten der AfD aus. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Umfassende Reform
Der Gesetzentwurf war Anfang Juli veröffentlicht worden. Für LTO hat ihn Prof. Niko Härting im Detail analysiert.
Er umfasst rund 700 Seiten und sieht zahlreiche Änderungen vor. Das Kanzleramt, das für den BND die Verantwortung trägt, hat ihn gemeinsam mit dem Innenministerium unter Abstimmung mit dem Justizressort erarbeitet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) war es dem Vernehmen nach wichtig, dass die Regeln für den Verfassungsschutz zusammen mit der Reform des BND-Gesetzes auf den Weg gebracht werden.
Tatsächlich geht es in beiden Fällen teils um ähnliche Fragen, wie etwa den Abgleich biometrischer Daten mit Daten aus dem Internet und die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Das ist eine verdeckte Maßnahme, bei der sich eine Sicherheitsbehörde heimlich Zugriff auf ein Smartphone oder ein anderes Gerät verschafft, um darin gespeicherte Daten zu durchsuchen.
Was den BND angeht, dessen Aufgabenbereich eigentlich nur das Ausland umfasst, soll es künftig in begründeten Ausnahmefällen möglich sein, diese Durchsuchung auch im Inland fortzusetzen. Das wäre etwa denkbar, wenn sich ein bereits in anderen Staaten beobachteter ausländischer Agent vorübergehend auch in Deutschland aufhält.
Warum kommt die Reform jetzt?
Die Reform ist schon länger geplant. Die Zeit drängt wegen der nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden deutlich gewachsenen Bedrohung durch Spionage und Sabotage – vordergründig durch Russland – und einer steigenden Zahl politisch motivierter Straftaten. Was den BND angeht, hat das Bundesverfassungsgericht zudem eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt, um die Gesetzeslage zu überarbeiten. Bis dahin müssen die Regeln für die Inland‑Ausland‑Fernmeldeaufklärung nachgebessert werden.
Die sei zwar grundsätzlich erlaubt, entschied das Bundesverfassungsgericht, bedürfe aber einer verhältnismäßigen Ausgestaltung. Auch die Kontrolle solcher Maßnahmen müsse effektiver gestaltet werden. Es fehle eine hinreichende Regelung zur Aussonderung von Daten aus rein inländischer Telekommunikation, und der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung für ausländische Personen im Ausland sei unzureichend.
Zentrale Kontrollinstanz soll künftig der neu aufgestellte Unabhängige Kontrollrat sein, der aus Juristen Erfahrung besteht. Er übernimmt sowohl die Vorabkontrolle intensiver Überwachungsmaßnahmen als auch die laufende Datenschutzkontrolle.
Kritik von der Linken
Die Linke lehnt die Reform ab. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, sprach im ARD-Morgenmagazin von Aktionismus und Reformen, "die vor allem im Grunde eigentlich nur die Kompetenzen von Geheimdiensten und Exekutivorganen ausweiten – bei gleichzeitiger Rücknahme der Kontrolle." Das bisherige System hat sich nach den Worten von Thoden bewährt. Die Aufträge, die die Dienste im Moment haben, seien vollständig ausreichend.
Es gebe aus guten Gründen das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. "Das ist eben eine bittere Lektion aus unserer Geschichte, insbesondere aus der Gestapo, die wir lernen mussten und die uns die Alliierten ins Stammbuch geschrieben haben."
In den vergangenen Jahren seien die Kompetenzen bei der Gefahrenaufklärung deutlich erweitert worden. Das Verfassungsgericht habe nur zugestimmt, weil Nachrichtendienste weit vor Ereignissen jeglicher Art ermitteln und nicht eingreifen. "Was jetzt passiert, ist, dass wir im Grunde Doppelstrukturen schaffen, indem die Polizei aufklärt und abwehrt und die Nachrichtendienste dann auch aufklären und abwehren. Und Doppelstrukturen sind immer ineffizient und verfassungsrechtlich hier höchst bedenklich", sagte der Linken-Politiker.
Union verteidigt
"Das, was wir als Trennungsgebot kennen, leitet uns ja nach wie vor", sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann (CDU), gegenüber dem Deutschlandfunk. Das Grundgerüst, dass ein Nachrichtendienst weiter sondiere und Informationen sammle, bleibe auch künftig bestehen. Die im Gesetz geplante Abstufung lasse je nach Bedrohungslage unterschiedliche Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu. "Wenn eine Gefahr unmittelbar droht, dann muss es im Zweifel natürlich auch möglich sein, einzugreifen. Und es geht dann eben auch bis hin zu Fragen von Selbstschutz", sagte Henrichmann.
"Es wird auch in Zukunft nicht so sein, dass irgendwer in einem Dienst auf die Idee kommt, eine Überwachungsmaßnahme zu schalten und dann damit sein eigenes Ding zu fahren", betonte er mit Blick auf Kontrollmöglichkeiten: Je intensiver und eingriffsintensiver eine Maßnahme sei, desto intensiver sei auch der Prozess der Vorabprüfung und auch der nachlaufenden Kontrolle.
Aus Sicht von Henrichmann wird sehr genau abgewogen zwischen der Schärfung und Professionalisierung der Dienste und der rechtsstaatlichen Kontrolle auf der anderen Seite. Diese Reform werde auch einer möglichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe standhalten, prognostiziert er.
dpa/sim/LTO-Redaktion
Kabinettsbeschluss: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60636 (abgerufen am: 04.09.2026 )
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