Auf der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche soll über den möglichen Zugriff auf digitale Sprachassistenten für die Strafverfolgung beraten werden. Das Justizministerium erinnert die Ermittler vorab: Es gibt Grenzen.
Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen aus dem Bundesjustizministerium hat vor einem Zugriff von Ermittlern auf die Daten von Sprachassistenten und Smarthome-Geräten gewarnt. Die Strafverfolgungsbehörden müssten zwar auf der Höhe der Zeit sein, "aber der Schutz der persönlichsten Lebensbereiche und die Freiheit jedes Beschuldigten, sich nicht selbst zu belasten, setzen Grenzen", sagte Billen der Rheinischen Post. Diese dürften durch keine Technologien umgangen werden.
Die Innenminister von Bund und Ländern wollen bei ihrer in der kommenden Woche anstehenden Konferenz in Kiel über einen möglichen Zugriff auf Daten digitaler Sprachassistenten und "smarter" Haushaltsgeräte in der Strafverfolgung beraten. "Aus unserer Sicht ist für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung es sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Eine Prüfung der damit verbundenen rechtlichen Fragen dauere aber noch an.
Der Sprecher betonte, die Beratungen bei der Innenministerkonferenz, die am nächsten Mittwoch beginnt, seien aber erst der "Einstieg in die Diskussion". Zur Aufklärung welcher Verbrechen die Auswertung solcher Geräte angestrebt werden könnte, ließ er offen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Überwachung von digitalen Sprachassistenten: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35807 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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