Indem Fahrerflucht bei Unfällen ohne Personenschaden zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden soll, soll unter anderem die Polizei entlastet werden. Doch genau die schließt sich nun der Kritik an dem Vorschlag des Bundesjustizministers an.
Im Zuge der Entrümpelung des Strafgesetzbuches schlug Bundesjustizminister Marco Buschmann jüngst auch eine Reform der Unfallflucht vor. Solange es sich um einen Unfall ohne Personenschaden handelt, soll Fahrerflucht künftig keine Straftat mehr, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit sein. Statt einer Geld- oder Freiheitsstrafe droht dann nur noch ein Bußgeld. Seinen Vorschlag begründet Buschmann unter anderem damit, dass so der Aufwand für die Polizei geringer werden dürfte.
Doch ausgerechnet die Polizei-Gewerkschaft schließt sich nun der Kritik an dem Vorstoß des FDP-Politikers an. Sollten die Reformpläne zu diesen Verstößen umgesetzt werden, sei zu befürchten, dass eine solche Herabstufung zu mehr Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort führen werde, sagte der Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens, der Deutschen Presse-Agentur. "Das heißt, mehr Menschen bleiben auf den Reparaturkosten sitzen."
"Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt"
Der Gewerkschafter gab zu bedenken, dass es für Betroffene von Unfällen schnell um mehrere Tausend Euro gehen könne. "Die Gefahr, dass nun der Eindruck erweckt wird, die Unfallflucht sei bloß ein Kavaliersdelikt, ist nicht von der Hand zu weisen", sagte Mertens. "Nicht jeder kann oder will sich eine Vollkaskoversicherung leisten, die auch Schäden durch Unfallflucht abdeckt."
"Buschmanns Vorschlag könnte womöglich die Staatsanwaltschaften entlasten, die Bußgeldstellen werden jedoch stärker belastet", sagte Mertens. "Vor dem Hintergrund einer grassierenden Personalknappheit an allen Ecken und Kanten des öffentlichen Dienstes weist das in die falsche Richtung."
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Unfallflucht bald nur noch Ordnungswidrigkeit?: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52495 (abgerufen am: 16.10.2024 )
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