Das Justizministerium hat den angekündigten Entwurf zur Abschaffung des § 103 StGB vorgelegt. Die Norm sei nicht mehr zeitgemäß, ausländische Staatsoberhäupter seien durch den regulären Beleidigungstatbestand ausreichend geschützt.
Anlass für die Vorlage des Entwurfs ist die umstrittene Entscheidung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die deutsche Justiz zu Ermittlungen gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen seines "Schmähgedichts" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermächtigen. Während Merkel in der Folge die Abschaffung des "Majestätsbeleidigungs-Paragraphen" bis 2018 ankündigte, plant Bundesjustizminister Heiko Maas die sofortige Umsetzung des Vorhabens.
Zur Begründung heißt es, die Vorstellung, Repräsentanten ausländischer Staaten benötigten einen über die normalen Beleidigungstatbestände hinausgehenden Ehrenschutz, erscheine nicht mehr zeitgemäß. Für die Strafverfolgung nach den normalen Ehrschutzdelikten ist eine Zustimmung der Bundesregierung zudem nicht erforderlich.
nas/dpa/LTO-Redaktion
Abschaffung von § 103 StGB: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19251 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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