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Bundesjustizminister Marco Buschmann: Wann die all­ge­meine Impfpf­licht kommen soll

04.01.2022

Marco Buschmann am 09.12.2021 im BMJV

Marco Buschmann will die Einführung einer Impfpflicht von der Dauer des Impfschutzes abhängig machen (Foto: picture alliance / photothek | Thomas Trutschel)

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich zurückhaltend zu einer allgemeinen Impfpflicht geäußert. Eine Einführung kommt für ihn nur Betracht, wenn die Impfung mehr als "zwei, drei Monate" gegen das Coronavirus schützen sollte.

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Bei der Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht sollte nach Ansicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann die Dauer des Impfschutzes gegen die neue Omikron-Variante des Coronavirus berücksichtigt werden. "Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass wir mit Omikron in eine neue Phase der Pandemie steuern", sagte der FDP-Politiker der Zeit.

Sollte es im Februar oder März belastbare Anhaltspunkte dafür geben, dass die Impfpflicht "eine deutliche Vergrößerung des Freiheitsspielraums für uns alle bringt", spräche viel für die Einführung einer solchen Pflicht. "Wenn das Impfen hingegen absehbar nur für zwei, drei Monate helfen sollte, aber ansonsten im Grunde alles bleibt, wie es ist, dann spricht das eher gegen eine Impfpflicht", fügte er hinzu.

Es sei absolut legitim, die Impfpflicht abzulehnen, betonte Buschmann weiter. "Ich wehre mich dagegen, alle Menschen mit dieser Meinung pauschal an den Rand zu drängen." Wenn sich ein kleiner Teil der Bevölkerung immer weiter radikalisiere, "bis hin zu Morddrohungen oder der Veröffentlichung von Feindeslisten" könne von Meinungsfreiheit aber nicht mehr die Rede sein. "Das sind Straftaten, und dagegen muss vorgegangen werden."

Wie sollte eine Impfpflicht kontrolliert werden?

Für den Fall der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht setzt der Bundesjustizminister auf stichprobenartige Kontrollen und Bußgelder bei Verstößen, wie er bereits Ende des letzten Jahres erklärte. Skeptisch bewertet er dabei den Aufbau eines nationalen Impfregisters. Datenschützer befürchteten hier den Einstieg in einen umfassenden Zugriff des Staates auf alle Gesundheitsdaten der Bürgerinnen und Bürger, sagte der FDP-Politiker. "Am wahrscheinlichsten ist es daher, dass man zunächst die Nachweise stichprobenartig kontrolliert und es mit einem Bußgeld belegt, wenn jemand dieser Pflicht nicht nachkommt."

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfang Kubicki und weitere FDP-Abgeordnete hatten sich dagegen zuletzt in einem Antragsentwurf klar gegen eine solche Pflicht ausgesprochen. Mittlerweile sind laut Kubicki mehr als 30 Parlamentarier beteiligt. "Die Menschenwürdegarantie unserer Verfassung gilt auch für Ungeimpfte", sagte Kubicki den Zeitungen der Funke-Mediengruppe bereits vergangenes Jahr. "Dass dieses unverrückbare Wesenselement unseres Gemeinwesens nun zum Teil infrage gestellt wird, halte ich für hochgradig besorgniserregend", erklärte Kubicki.

Aus Sicht von Buschmann ließe sich eine Impfpflicht allerdings rechtfertigen, wenn auf diese Weise die schweren Belastungen für die individuelle Freiheit und die schweren medizinischen, seelischen und sozialen Belastungen der Pandemie beendet werden könnten. Auch eine Mehrheit der Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler sei wohl der Auffassung, dass eine Impfpflicht verfassungsrechtlich begründet werden könne.

Kein Fraktionenzwang bei Bundestagsabstimmung

Neben vielen Länderchefs, wie dem baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), hatte sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, aber auch FDP-Chef Lindner geht nach eigener Aussage in diese Richtung. Die Ampel-Koalition will keinen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, sondern setzt auf fraktionsübergreifende Gruppenanträge im Bundestag.

Der Bundestag will nun darüber beraten, wie eine allgemeine Impfpflicht ausgestaltet werden könnte. In fast allen Fraktionen gibt es unterschiedliche Meinungen zu dem Thema. Eine Entscheidung soll zeitnah in freier Abstimmung fallen. Üblicherweise stimmen Fraktionen im Parlament geschlossen ab. Allerdings gab es auch in der Vergangenheit Abweichungen von diesem Prinzip, zum Beispiel bei sensiblen Themen wie Sterbehilfe oder Organspenden.

Bereits beschlossen hat das Parlament, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis Mitte März 2022 nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. 

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Bundesjustizminister Marco Buschmann: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47110 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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