Das Land Berlin verliert das Maxim Gorki Theater. Am Freitag sprach der BGH das Gebäude der privaten Sing-Akademie zu. Die vor mehr als 200 Jahren gegründete Chorgemeinschaft hatte das Grundstück 1824 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen überlassen bekommen. Wie die Karlsruher Richter nun entschieden, ist der Verein weiterhin Eigentümer der Immobilie. Derzeit ist aber das Land Berlin im Grundbuch eingetragen.
Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland hatte das im Zweiten Weltkrieg stark beschädigte Gebäude 1945 in Besitz genommen und wiederhergestellt. 1950 überließen die Sowjets das Theater den Behörden der DDR. 1961 wurde es per Stempel im Grundbuch zu Volkseigentum erklärt und ging nach der Wiedervereinigung auf das Land Berlin über.
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschied, war diese Eintragung unwirksam. Die DDR hätte die Sing-Akademie nicht enteignet, da die Behörden irrtümlich angenommen hätten, die Chorgemeinschaft sei eine Einrichtung des preußischen Staates gewesen - und nur deren Grundstücke seien mit dem Enteignungsstempel gemeint gewesen (Urt. v. 07.12.2012, Az. V ZR 180/11).
Der Vorstand der Sing-Akademie zeigte sich erfreut über den Abschluss des seit rund 20 Jahren währenden Rechtsstreits. Das Maxim Gorki Theater solle nicht aus seiner Spielstätte vertrieben werden, betonte Vereinsvorstand Georg Graf zu Castell-Castell.
dpa/tko/LTO-Redaktion
BGH zu Maxim Gorki Theater: . In: Legal Tribune Online, 07.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7740 (abgerufen am: 08.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag