Die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Ingeborg Tepperwien tritt nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. Sie war zuletzt Vorsitzende des 4. Strafsenats in Karlsruhe.
Tepperwien wurde 1992 zur Richterin am BGH ernannt. Sie gehörte zunächst dem 4. Strafsenat an, der außer für Revisionen in allgemeinen Strafsachen aus fünf Oberlandesgerichtsbezirken speziell für Verkehrsstrafsachen zuständig ist. Zusätzlich war sie in den Jahren 1995 und 1996 mit den Aufgaben der Präsidialrichterin betraut. Ab Januar 1997 gehörte sie dem 5. Strafsenat an.
Von 1994 bis 2001 gehörte Dr. Tepperwien zugleich dem Kartellsenat an. Mit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am BGH im September 2001 kehrte sie nach Karlsruhe zum 4. Strafsenat zurück. Für diesen war sie in der Folgezeit auch Mitglied des Großen Senats für Strafsachen. Bis zum Eintritt in den Ruhestand hatte sie den Vorsitz des 4. Strafsenats inne.
Bundesgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 01.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/457 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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