Der 50-Jährige wechselt vom OLG München, wo er Mitglied mehrerer Zivilsenate war, nach Karlsruhe. Das Präsidium des BGH hat ihn dem 4. Strafsenat zugewiesen.
Harald Reiter wurde am Mittwoch von Bundespräsident Gauck zum Richter am Bundesgerichtshof (BGH) ernannt.
Der 50-Jährige trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im Jahr 1990 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Dort arbeitete er zunächst als Staatsanwalt. Von 1991 bis 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bundesanwaltschaft beim BGH tätig. Im Anschluss an seine Abordnung wurde er zum Richter am Landgericht (LG) Augsburg ernannt.
2003 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht (OLG) München befördert. Zwei Jahre darauf erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am LG Augsburg, wo er zunächst eine Strafkammer und anschließend eine Zivilkammer leitete. 2009 wurde er zum OLG München versetzt. Dort war er Mitglied mehrerer Zivilsenate, zudem war er mit Verwaltungsaufgaben betraut.
una/LTO-Redaktion
Verstärkung für den BGH: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6757 (abgerufen am: 17.04.2025 )
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