Tötung eines Straßenmusikanten: BGH bestätigt Urteil des LG Wiesbaden

30.11.2012

Das Urteil gegen drei junge Männer, die in Wiesbaden einen obdachlosen Straßenmusikanten totgetreten haben, ist rechtskräftig. Die Karlsruher Richter verwarfen die Revisionen gegen die Entscheidung, wie das LG Wiesbaden am Freitag mitteilte.

Die drei Männer waren im März 2011 dem 45 Jahre alten Obdachlosen im Wiesbadener Kurpark zufällig begegnet. Nach einer friedlichen
Zigarette mit ihm beschlossen sie die Attacke. Das Trio trat so lange auf das Opfer ein, bis der wehrlose Mann schließlich an seinem eigenen Blut erstickte.

Das Landgericht (LG) Wiesbaden hatte im Januar dieses Jahres den ältesten, damals 18 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes zu acht Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Gegen seine beiden 17 Jahre alten Komplizen verhängten die Richter wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge sechs Jahre und drei Monate sowie sieben Jahre und zehn Monate Jugendstrafe.

Die hiergegen gerichteten Revisionen der drei Verurteilten verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) nun als unbegründet (Beschl. v. 05.09.2012, Az. 2 StR 242/12).

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Tötung eines Straßenmusikanten: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7683 (abgerufen am: 11.12.2024 )

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