Nebeneinkünfte von Richtern: Vorträge, Schiedsgerichte und verkaufte Urteile

02.04.2014

Nicht nur Abgeordnete gehen neben ihrem eigentlichen Beruf weiteren Tätigkeiten nach, auch Richter erzielen nicht unerhebliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Die WiWo wollte es genau wissen und hat bei allen Bundesgerichten nachgefragt. Das Ergebnis: Nebentätigkeiten sind bei Bundesrichtern gang und gäbe. Einzig die Richter des BVerfG sind mit ihrem Hauptberuf offenbar ausgelastet.

Das Magazin Wirtschaftswoche (WiWo) veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe das Ergebnis einer Befragung aller Bundesgerichte zum Thema "Nebeneinkünfte von Richtern". Demnach erzielt ein sehr hoher Prozentsatz aller Bundesrichter Einkünfte aus Tätigkeiten neben ihrem Beruf als Richter.

So üben etwa 73 Prozent der Richter des Bundesgerichtshofs Nebentätigkeiten aus. Am Bundesverwaltungsgericht sind es 85 Prozent, am Bundesfinanzhof 97 und am Bundesarbeitsgericht sowie am Bundessozialgericht jeweils 100 Prozent (alle Zahlen für 2012).

Den mit Abstand höchsten Nebenverdienst hatten nach Informationen der WiWo die Richter am Bundesfinanzhof mit durchschnittlich 28.200 Euro pro Kopf im Jahr 2012. Es folgen das Bundesarbeitsgericht mit 16.400 Euro, der Bundesgerichtshof mit 10.500 Euro und das Bundessozialgericht mit 10.100 Euro. Schlusslicht ist das Bundesverwaltungsgericht, dessen Richter durchschnittlich nur 3.500 Euro pro Jahr hinzuverdienten. Lediglich die Richter am Bundesverfassungsgericht gehen keiner Nebentätigkeit nach.

Als Quelle für die Einnahmen nennt das Wirtschaftsmagazin zum einen Lehrtätigkeiten an Hochschulen und die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Beiträgen. Aber auch Vorträge und Tätigkeiten im Rahmen privater Schiedsgerichte lassen sich die Richter gut bezahlen. Zudem sei auch der Verkauf von Urteilen an juristische Datenbanken und Fachverlage eine Einnahmequelle.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nebeneinkünfte von Richtern: Vorträge, Schiedsgerichte und verkaufte Urteile . In: Legal Tribune Online, 02.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11533/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen