Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BfH: BMF bezweifelt Gemeinnützigkeit von Attac
Demonstration in favour of public services, David Monniaux, Wikimedia Commens, CC BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO
Attac ist gemeinnützig, das hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Das Bundesfinanzministerium will, dass das Verfahren neu aufgerollt wird – wegen der grundsätzlichen Bedeutung. Oder stecken vielmehr politische Motive dahinter?
Das Bundesfinanzministerium (BMF) will die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac erneut juristisch prüfen lassen. Man habe daher Anweisung an die Frankfurter Finanzverwaltung gegeben, für eine Revision vor dem Bundesfinanzhof (BfH) in München zu streiten, erklärte ein Sprecher des BMF am Donnerstag. "Es geht dabei um einen Fall, der von so grundsätzlicher Bedeutung ist, dass wir eine höchstrichterliche Entscheidung wollen."
Im Jahr 2014 hatte das Finanzamt Attac rückwirkend und für die Zukunft den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt, weil der kritische Verein zu politisch sei. Im Mittelpunkt jetzt steht ein Urteil des Finanzgerichts (FG) in Kassel aus dem vergangenen Jahr. Das hatte Attac die Gemeinnützigkeit bescheinigt und keine Revision zugelassen.
Gemeinnützigkeit bringt steuerliche Vorteile, beispielsweise könnte Attac Spendenbescheinigungen ausstellen. Das geht nun weiterhin nicht. Solange das Verfahren läuft, sei das Urteil nicht rechtskräftig, bestätigt der BfH.
Spendenabzug in Gefahr
Das trifft Attac finanziell: Sollte die Revision zugelassen werden, werde man weitere fünf Jahre nicht gemeinnützig sein, sagte Dirk Friedrichs, Vorstand des Attac-Trägervereins. So lange werde das Verfahren dauern. "So gut ich es finde, dass grundsätzlich Recht gesprochen wird, um so katastrophaler ist es für uns als Organisation."
Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", ein Bündnis von Stiftungen und Vereinen, unterstellte dem BMF politische Motive: Was gemeinnützig ist, sei eine Grundsatzfrage. "Die muss in der politischen Arena geklärt werden, nicht vor Gericht", sagte Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand des Bündnisses.
Eine politische Motivation weist das BMF zurück. Es gebe eine klare steuerliche Trennlinie zur Gemeinnützigkeit, erklärte der Ministeriumssprecher: Die Förderung des gemeinnützigen Zwecks müsse zentral im Vordergrund stehen, die politische Betätigung untergeordnet sein.
Das im Jahr 2000 gegründete Bündnis Attac Deutschland hat nach eigenen Angaben mehr als 29.000 Mitglieder.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Diesen kriminellen Elementen vom Finanzamt muß endlich das Handwerk gelegt werden.
MarcoDie Aufgaben der Steuerberaterprüfung werden - illegalerweise - nicht mehr veröffentlicht, aber jeder kleine Kaufmann soll seine Ladenkasse digital machen, damit das Fianzamt noch besser schnüffeln kann.
So schützt man sich:
CSU abwählen
Richtig so. Die durchgeknallte Finanzverwaltung und ihre Hintermänner (CSU, Mafia etc.) ist gut beraten, sich wieder auf den Boden der Vernunft und Rechtsstaatlichkeit zu begeben, und zwar schnellstens, sonst werden die Bürger einen aufstand machen, der sich gewaschen hat. Steuerboykott ist heute nicht mehr strafbar.
SteffiEs gibt tatsächlich Menschen, die das Finanzamt noch ernst nehmen und gerne Steuern an die sog. Regierung zahlen, um sich Überwachen zu lassen, verarschen zu lassen und sich das Geld aus der Tasche ziehen zu lassen.
BRAKstopMan kann ATTAC nur alles gute wünschen und beim nächsten Mal Piraten oder Bayernpartei wählen.
Das ist sowas von frech, liebes BMF! Vielleicht sollte man mal den wirklich politischen Gemeinnützigkeitsschädlingen namens Friedrich-Ebert-Stiftung und co. den gemeinnützigkeitsrechtlichen Gar Aus machen. Diese zur Umgehung der Grenzen von 10b EStG führenden Parteispendenwaschanlagen sind das wahre Übel in dieser Frage.
hmmmWenn ich mir die ersten 10 Seiten des Magazins der Friedrich-Naumann-Stiftung vor der Landtagswahl ( Das Cover war gelb-pink, hallo????) ansehe, in denen ausschließlich Wahlkampf für die FDP betrieben wurde, dann ist ja wohl mehr als klar, wer hier wirklich gegen § 55 AO verstößt. Eine Frechheit ist das, was da abläuft. Den Finger heben und selbst "ach so feine, vollkommen von den Parteien unabhängige" und gemeinnützige Stiftungen betreiben. Von den Fördervereinen für diese Stiftungen, welche die illegale Praxis jetzt auf die nächst mittelbare Ebene heben ganz zu schweigen.
Man kann nur hoffen, dass irgendwann mal ein Umdenken bei Euch einsetzt, denn so schafft man Verdrossenheit und Zulauf zu Menschenfängern alla AFD und co.
Transparenz und Neutralität sieht anders aus, lieber Herr Dr. Schäuble. Wer im Glaushaus sitzt...
Oh mann, das gibts doch gar nicht. Selbst wider § 55 AO parteinahe Stiftungen betreiben und dann den Finger heben. Die letzte Ausgabe des Magazins der Friedrich-Naumann-Stiftung war gelb Pink und hat auf den ersten 10 Seiten nur Wahlkampf für die FDP enthalten. Alle, wirklich alle parteinahen Stiftungen sind sachlich und personell (siehe Vorstandslisten) zu eng mit den Parteien verwoben und bedrohen durch die unbegrenzten Spendenabzugsmöglichkeiten und den an sie aus öffentlichen Haushaltsmitteln sämtliche vom BVerfG über Jahrzente aufgestellten Abgrenzungsmaßstäbe. Aber da scheint das BMF ja nicht so genau hinzusehen...geht ja um die eigene Haut.
hmmmUnd bei dieser Scheinheiligkeit wundert sich noch einer über die steigende Politikverdrossenheit und dass Menschenfänger wie AFD und Co. solchen Zulauf haben.
Attac betreibt parteienneutrale Globalisierungskritik, die von § 52 AO gedeckt ist.
Lieber Herr Dr. Schäuble, wer im Glashaus sitzt...
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ich bin auch dafür für ablehnen fon dieser regierungsstaat.
Thomasden land wo ich herkommen tue da zahlen wir gar kein steuer oder erkenne staat und bulizei an da nur schießen alle gegen staat mit fiel bumbum.
hier alles geregelt für alles regeln auch noch geschrieben noch dazu: hallo gehts noch oda was?
ich mein ja gut hier straße und schule es gibt aber bitte braucht wer das?
kann nicht kind zu haus unterricht mit gott steh uns bei, reiche doch....
echt jetz!!!!