Nach dem Anschlag auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen hat der Ermittlungsrichter des BGH am Donnerstag Haftbefehl gegen einen serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen erlassen. Dieser befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Haftbefehl erging auf Antrag der Bundesanwaltschaft wegen Mordes in zwei Fällen sowie wegen versuchten Mordes in drei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am Nachmittag des 2. März 2011 am Flughafen Frankfurt am Main heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zwei US-amerikanische Soldaten getötet zu haben. Bei dem Versuch, drei weitere Angehörige der US-Armee zu ermorden, verletzte er zudem zwei der Soldaten schwer.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen wollte der Beschuldigte die US-amerikanischen Soldaten ausschließlich deshalb töten, weil er sie als Repräsentanten der US-Streitkräfte ansah. Er ist damit dringend verdächtig, staatsgefährdende Straftaten von besonderer Bedeutung begangen zu haben. Gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a und c GVG hat die Bundesanwaltschaft deshalb am Mittwoch die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main übernommen.
tko/LTO-Redaktion
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Bundesanwaltschaft: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2691 (abgerufen am: 18.03.2025 )
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