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Bundesanwaltschaft erhebt Anklage: Ira­ni­sche Mord­pläne gegen Volker Beck und Josef Schuster?

21.05.2026

Volker Beck beim festlichen Abendessen zur Würdigung des 60-jährigen Jubiläums der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel

Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, soll ein geplantes Ziel der Anschläge gewesen sein. picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr

2025 wird in Dänemark ein Mann festgenommen. Er soll für den Iran Juden und jüdische Einrichtungen ausgespäht haben - betroffen auch Josef Schuster und Volker Beck. Der GBA erhebt Anklage gegen den Festgenommenen und einen mutmaßlichen Komplizen.

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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der im Auftrag des Irans Juden für Mord- und Brandanschläge in Deutschland ausgespäht haben soll. Darunter waren den Angaben nach der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sowie der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck. Die Karlsruher Behörde wirft dem Dänen mit afghanischen Wurzeln geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB), Agententätigkeit zu Sabotagezwecken (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StGB) sowie den Versuch der Beteiligung an Verbrechen des Mordes und der schweren Brandstiftung (§ 30 Abs. 2 i.V.m. § 211 Abs. 2, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vor. 

Mitangeklagt ist zudem ein mutmaßlicher Komplize des verdächtigten Spions, ihm wird versuchte Beteiligung an einem Mord (§ 30 Abs. 2 i.V.m. § 211 Abs. 1 StGB) zur Last gelegt. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg muss nun entscheiden, ob er die Anklage gegen die beiden Männer zulässt und wann es gegebenenfalls zum Prozess kommt.

Festnahme in Dänemark

Dänische Polizeibeamte hatten den damals 53 Jahre alten Hauptbeschuldigten am 26. Juni 2025 in der zweitgrößten dänischen Stadt Aarhus festgenommen. Wenige Wochen später wurde er nach Deutschland überstellt und in Karlsruhe einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Seitdem sitzt er in deutscher Untersuchungshaft.

Anfang 2025 soll der mutmaßliche Spion den Auftrag erhalten haben, Informationen über Schuster und Beck einzuholen. "Zudem sollte er zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin ausspähen", so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft. Auftragsgemäß habe der Däne im Frühjahr 2025 in Berlin diverse Orte ausgekundschaftet.

Beck fordert Konsequenzen

Den Auftrag sollen ihm nach früheren Informationen die sogenannten Al-Kuds-Brigaden erteilt haben – die Auslandseinheit der einflussreichen Revolutionsgarden, Irans Elitestreitmacht. Zu ihren Aufgaben gehören verdeckte Geheimdienstoperationen im Ausland.

Volker Beck forderte, der Vorgang dürfe nicht ohne Konsequenzen bleiben: "Jüdisches Leben und der Einsatz für den jüdischen und demokratischen Staat werden vom Regime der Islamischen Republik Iran auf deutschem Boden mit Ermordung bedroht und angegriffen – immer wieder." Unter anderem fordert die Deutsch-Israelische Gesellschaft, dass Berlin den iranischen Botschafter ausweisen soll. Zudem sollten weitere iranische Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt und aufgefordert werden, Deutschland zu verlassen.

Vorbereitungen für Brandanschläge

Der erste Hinweis auf den mutmaßlichen Spion kam laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) von einem befreundeten Nachrichtendienst aus dem Ausland. Man habe mit mehreren ausländischen Diensten in der Sache kooperiert, sagte er nach der Festnahme im vergangenen Jahr. Eine mit dem Thema vertraute Quelle bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad beteiligt war.

Der Festgenommene stehe im Verdacht, Vorbereitungen für Brandanschläge getroffen zu haben, sagte Dobrindt damals weiter. Unter anderem soll er versucht haben, Menschen anzuheuern, die diese Anschläge ausführen. Das Auswärtige Amt bestellte nach der Festnahme den iranischen Botschafter ein.

Iran spricht von "Kampagne", die vom Krieg ablenken solle

Der Iran hatte die Vorwürfe damals entschieden zurückgewiesen. Die iranische Botschaft in Berlin sprach von "unbegründeten und gefährlichen Behauptungen", wie die regierungsnahe Nachrichtenagentur Isna berichtete. Die Vorwürfe seien Teil einer Kampagne, um von Israels Krieg gegen den Iran abzulenken.

Israel hatte am 13. Juni 2025 den Iran angegriffen und landesweit Ziele bombardiert. Als Begründung führte die Regierung die Bedrohung durch Irans umstrittenes Atomprogramm an - Israel befürchtet, die Islamische Republik könnte eine Atombombe bauen. Der Iran bestreitet dies und reagierte mit Raketen- und Drohnenangriffen. Später bombardierten die USA iranische Atomanlagen. Im Februar brach der Krieg erneut aus, inzwischen gilt eine Waffenruhe.

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Weitere Festnahme im November

Im November hatte die Bundesanwaltschaft in Dänemark dann den nun Mitangeklagten festnehmen lassen. Der Afghane soll dem Dänen zugesagt haben, einem unbekannten Dritten eine Waffe zu verschaffen und ihn zu einem Mordanschlag auf Volker Beck zu veranlassen, teilte die Behörde mit. Auch er sitzt seit seiner Auslieferung nach Deutschland in Untersuchungshaft.

Die Konferenz der Europäischen Rabbiner (CER) verschärfte ihre Kritik am Umgang Europas mit der iranischen Führung: "Spätestens jetzt darf niemand mehr von Einzelfällen sprechen", verlangte Generalsekretär Gady Gronich. "Das iranische Regime führt einen systematischen Terrorkrieg gegen Juden, gegen Israel und gegen demokratische Gesellschaften – auch mitten in Europa und auf deutschem Boden." Sämtliche Finanzierungs-, Tarn- und Einflussstrukturen in Europa müssen kompromisslos offengelegt und zerschlagen werden. Ähnliche Forderungen erhob auch die Deutsch-Israelische Gesellschaft. 

"Wenn nun sogar gezielte Mordpläne gegen führende Vertreter des jüdischen Lebens bekannt werden, ist eine rote Linie überschritten", erklärte CER-Generalsekretär Gronich. "Demokratische Staaten müssen endlich begreifen: Der iranische Terror richtet sich nicht nur gegen Juden oder Israel. Er richtet sich gegen die Freiheit Europas selbst."

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Bundesanwaltschaft erhebt Anklage: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60028 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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