Bundesanwaltschaft: Anklage wegen mutmaßlicher Spionage

20.03.2011

Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Februar dieses Jahres vor dem Staatsschutzsenat des OLG München gegen einen chinesischen Staatsangehörigen Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben.

Dem Angeschuldigten wird in der Anklageschrift vorgeworfen, von Mitte 2005 bis November 2009 die uigurische Gemeinschaft in Deutschland ausgespäht und seine hierbei gewonnenen Kenntnisse an einen chinesischen Nachrichtendienst weitergeleitet zu haben.

Die Mitglieder der uigurischen Minderheit in China streben nach Selbstbestimmung in ihrem angestammten Siedlungsgebiet im Westen der
Volksrepublik. Sie werden deshalb von den chinesischen Behörden als Bedrohung für die staatliche Einheit Chinas angesehen. Die größte
uigurische Gemeinde in Westeuropa befindet sich in München. Dort hat auch ihre bedeutendste Auslandsorganisation, der Weltuigurenkongress
(WUC), ihren Sitz. Die in München lebenden Uiguren stehen deshalb im Fokus der nachrichtendienstlichen Aktivitäten Chinas.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich Mitte 2005 zur Zusammenarbeit mit einem chinesischen Geheimdienst bereit erklärt und
in der Folgezeit die uigurische Gemeinschaft in München ausgeforscht zu haben. Bis November 2009 soll er seine nachrichtendienstlichen Kontaktpersonen regelmäßig telefonisch oder bei persönlichen Treffen über geplante Demonstrationen und Veranstaltungen uigurischer Organisationen unterrichtet haben. Zudem soll er Informationen über uigurische Exilanten und den WUC an seine geheimdienstlichen Auftraggeber weitergegeben haben.

tko/LTO-Redaktion

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Bundesanwaltschaft: Anklage wegen mutmaßlicher Spionage . In: Legal Tribune Online, 20.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2818/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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