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"Sächsische Separatisten": Anklage gegen mili­tante Neo­nazi-Gruppe erhoben

10.09.2025

Angeklagte werden von Bundespolizei abgeführt

Die mutmaßlichen Neonazis müssen sich nun vor Gerichten verantworten. Foto: picture alliance/dpa | Rene Priebe.

Bei einer Razzia im vergangenen Herbst wurden acht mutmaßliche militante Neonazis festgenommen. Nun hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sie erhoben.

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Die Bundesanwaltschaft (GBA) hat eine mutmaßlich militante Neonazi-Gruppe wegen Terrorverdachts angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft den selbst ernannten "Sächsischen Separatisten" unter anderem vor, Mitglieder beziehungsweise Rädelsführer einer rechtsextremistischen, terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Dadurch droht ihnen eine Strafe wegen Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereiniung gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) beziehungsweise Rädelsführerschaft in einer solchen Organisation nach § 129a Abs. 4 StGB. Zu der Gruppierung sollen drei damalige AfD-Mitglieder gehört haben. 

Im November 2024 hatten Einsatzkräfte an mehreren Orten in Sachsen sowie in Polen bei einer Razzia acht Männer festgenommen. Der Älteste war nach dpa-Informationen damals 25 Jahre alt. Durchsuchungen gab es auch in Österreich.

Die Beschuldigten sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden muss entscheiden, ob es die Anklage zulässt und wann es eine Verhandlung ansetzt. "Die Ermittlungen gegen weitere, nicht in Haft befindliche Mitglieder oder Unterstützer der Vereinigung dauern an", erklärte der GBA. Zuerst hatte die taz über die Anklage berichtet.
 

Vorbereitet für den "Tag X"

Die Ideologie der Gruppe war nach Angaben der Bundesanwaltschaft von rassistischen, antisemitischen und teils apokalyptischen Vorstellungen geprägt. “Ihre Mitglieder verband eine tiefe Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland", heißt es in der Pressemitteilung des GBA vom Donnerstag.

Die Gruppe soll geplant haben, an einem unbestimmten "Tag X" mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen zu erobern, den sie erwarten, da nach ihrer Überzeugung Deutschland der "Kollaps" bevorstehe und dann der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch eintrete. Am erwarteten "Tag X" wollten sie dann einen am Nationalsozialismus ausgerichteten Staat errichten. "Ebenso sollten unerwünschte Menschengruppen - insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner - durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden", teilte die Generalbundesanwaltschaft mit. Auch soll eine “Liquidierung” von Vertretern der bisherigen staatlichen Ordnung geplant gewesen sein.

Gegründet haben soll sich die Gruppe Anfang Februar 2020. Zum Zeitpunkt der Festnahme sollen etwa 20 Personen zu der Gruppierung gehört haben. Vier der festgenommenen deutschen Staatsbürger sollen zu den ursprünglichen Mitgliedern gehört haben, einer soll Rädelsführer gewesen sein. Die anderen haben sich nach Erkenntnissen der Behörde später angeschlossen.

Angeklagte sind trainiert im Häuserkampf, Gewaltmärschen und Patroullengängen

Laut GBA hatten die Männer wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert. "Dabei wurden vor allem der Häuserkampf, der Kampf mit (Schuss-)Waffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge eingeübt", heißt es in der Pressemitteilung der Behörde. Zudem habe sich die Gruppierung militärische Ausrüstungsgegenstände wie Tarnfleckanzüge, Gefechtshelme, Gasmasken und Schutzwesten besorgt.

Der sächsische AfD-Landesverband hatte seinerzeit jegliche Verbindung zu der betroffenen Gruppierung zurückgewiesen. Zudem kündigte er an, die betroffenen Parteimitglieder auszuschließen. Außerdem forderte die AfD-Fraktion im sächsischen Landtag Aufklärung zur Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der "Sächsischen Separatisten". Der Mann soll durch Schüsse der Polizei am Kiefer verletzt worden sein. Der Betroffene hatte laut Bundesanwaltschaft ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizisten gerichtet, um auf ihn zu schießen. Hierzu kam es nicht, da der Polizist zuvor in Gegenwehr mit seiner Dienstwaffe geschossen habe. “Die Schüsse trafen den Angeschuldigten im Gesichts- und Schulterbereich und machten ihn handlungsunfähig.”

Laut GBA-Erklärung befinden sich alle Angeschuldigten weiterhin in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen weitere, nicht in Haft befindliche, Mitglieder oder Unterstützer der Vereinigung 
dauerten an, so die Behörde.

dpa/mka/LTO-Redaktion

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"Sächsische Separatisten": . In: Legal Tribune Online, 10.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58119 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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