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Brandanschlag auf Asylbewerberunterkunft 1991: Bun­des­an­walt­schaft erhebt Anklage

03.08.2022

Die Außenstelle des BGH

Der Beschuldigte Peter S., der verdächtigt wird, an einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft mit einem Toten in Saarlouis vor rund 30 Jahren beteiligt gewesen zu sein, sitzt seit April in Untersuchungshaft. picture alliance/dpa | Uli Deck

Mehr als 30 Jahre nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im Saarland hat die Bundesanwaltschaft Anklage unter anderem wegen Mordes erhoben.

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Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Juli 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Peter S. erhoben. Gegen den Mann bestehe der hinreichende Tatverdacht des Mordes, des versuchten Mordes sowie der Brandstiftung mit Todesfolge und mit versuchter Todesfolge.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass S. am späten Abend des 18.September 1991 eine Gaststätte in Saarlouis besucht hatte, wo er sich mit rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen unter anderem über die rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer in Hoyerswerda austauscht haben soll. Die Gesprächsteilnehmer sollen deutlich gemacht haben, dass sie die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden. Anschließend soll der Mann in den frühen Morgenstunden des 19. September 1991 zu einem Wohnheim für Asylbewerber in der Saarlouiser Straße gegangen sein, um dort aus  seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen.

Das Feuer hatte sich mit großer Geschwindigkeit im gesamten Treppenhaus ausgebreitet und und einen 27-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen erfasst. Er hatte schwerste Verbrennungen und eine Rauchvergiftung erlitten, die noch am Tattag zu seinem Tod führten. Zwei weitere Hausbewohner hatten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten können und hatten dadurch Knochenbrüche davongetragen. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen. 

Die Bundesanwaltschaft hatte am 16. April 2020 die Ermittlungen übernommen. Die seinerzeit bei der saarländischen Landesjustiz gegen unbekannt geführten Ermittlungen waren eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Auf Grundlage neuer Erkenntnisse nahm laut Bundesanwaltschaft die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken das Verfahren wieder auf. Anfang 2021 hatte es Durchsuchungen in den Wohnräumen des mutmaßlichen Täters gegeben. S. wurde am 4. April 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft .

cp/LTO-Redaktion mit Material der dpa

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Brandanschlag auf Asylbewerberunterkunft 1991: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage . In: Legal Tribune Online, 03.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49228/ (abgerufen am: 04.02.2023 )

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