"Delegitimierung des Staates": Ver­fas­sungs­schutz schafft viel kri­ti­sierte Ext­re­mis­mus­ka­te­gorie wieder ab

14.04.2026

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich von der erst vor fünf Jahren neu geschaffenen Kategorie "Delegitimierung des Staates" wieder verabschiedet. Was bedeutet das für die Beobachtung von Extremisten?

Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erst 2021 im Zuge der aufkommenden "Querdenken"-Bewegung eingeführte Extremismus-Kategorie "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" ist wieder Geschichte. 

Der Phänomenbereich sei damals "vor dem Hintergrund einer dynamischen Lageentwicklung eingerichtet" worden, teilte das BfV mit. In den darauffolgenden Jahren habe er jedoch an Bedeutung verloren und werde daher nun nicht mehr als bundesweiter, eigenständiger sogenannter Phänomenbereich fortgeführt. Entsprechende Inhalte auf der Website des BfV wurden bereits entfernt. Im nächsten Verfassungsschutzbericht wird der Phänomenbereich nicht mehr enthalten sein.

Der 2021 geschaffenen Kategorie wurden laut Verfassungsschutzbericht im Jahr 2024 bundesweit rund 1.500 Menschen zugerechnet, nach 1.600 "Delegitimierern" im Jahr zuvor, von denen damals rund 250 als gewaltbereit eingeschätzt wurden.

Der Freistaat Sachsen hatte schon vor einigen Monaten entschieden, die Kategorie nicht mehr zu nutzen. Sie war während der Corona-Pandemie bundesweit eingerichtet worden und diente damals als eine Art Auffangbecken für extremistische Akteure, die sich auf den ersten Blick keiner der bekannten Kategorien – Islamismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus, auslandsbezogener Extremismus, sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter – zuordnen ließen.

Ex-"Delegitimierer" bleiben weiter im Blick des Verfassungsschutzes

Für Menschen, die zuletzt der Kategorie der "Delegitimierer" zugeordnet wurden, bedeutet deren Abschaffung allerdings nicht automatisch, dass sie der Inlandsnachrichtendienst künftig nicht mehr im Blick hat. Das BfV erklärte auf Anfrage: "Unabhängig davon werden aber solche Personen oder Gruppierungen aus diesem ehemaligen Phänomenbereich weiterhin bearbeitet, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen."

Der Verfassungsschutz ist ein Frühwarn- und Beobachtungsdienst ohne polizeiliche Eingriffsbefugnisse, der Informationen über extremistische Gruppierungen, Netzwerke, Parteien und mutmaßliche Terroristen sammelt und bewertet. Zudem kümmert sich die Behörde um die Spionageabwehr und arbeitet mit anderen Sicherheitsbehörden zusammen, etwa im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum.

Wer Details nachlesen mag: In seinem LTO-Gastbeitrag hatte sich Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek bereits 2022 kritisch mit der neu geschaffenen Kategorie der "Delegitimierer" auseinandergesetzt.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

"Delegitimierung des Staates": . In: Legal Tribune Online, 14.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59718 (abgerufen am: 15.05.2026 )

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