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Bundesrat: Regie­rung soll Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz abän­dern

18.09.2020

Bundesrat - das Gebäude in Berlin

(c) stock.adobe.com - dbrnjhrj

Kurz vor dem Wochenende trifft der Bundesrat einige wichtige Entscheidungen: Er hat das umstrittene Verbandssanktionsgesetz zwar nicht abgelehnt, aber Kritik daran geäußert, und Gesetze gebilligt, um die Corona-Auswirkungen abzufedern.  

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In seiner Sitzung am Freitag hat sich der Bundesrat unter anderem mit dem geplanten Verbandssanktionsgesetz beschäftigt. Bereits der Regierungsentwurf des "Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft", so der offizielle Name, hatte viel Kritik nach sich gezogen. 

Der Bundesrat hat nun ebenfalls auf Änderungs- oder Streichungsbedarf hingewiesen, auch wenn die von zwei Fachausschüssen vorgeschlagene Generalablehnung nicht die erforderliche absolute Mehrheit fand. 

Das geplante Gesetz soll die Haftung von Unternehmen regeln und erstmals auch eine eigenständige Grundlage für Sanktionen von Konzernen einführen. Dadurch soll die Integrität der Wirtschaft gestärkt und Wirtschaftskriminalität wirksam bekämpft werden. Dies soll unter anderem durch hohe Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro erreicht werden. 

Der Bundesrat weist darauf hin, dass kleine und mittlere Unternehmen mit den Anforderungen überfordert sein könnten und bittet die Bundesregierung um Prüfung, ob die Sanktionen verhältnismäßig ausgestaltet sind. Außerdem müsse man eine Überlastung der Justiz vermeiden. Dazu solle die Bundesregierung den verfahrensrechtlichen Teil des Entwurfes grundsätzlich überarbeiten. 

Heilung der StVO-Novelle nicht in Sicht 

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung außerdem mit der Reform der StVO-Novelle vom 20. April 2020 befasst. Diese hatte das Zitiergebot nicht beachtet und wurde teilweise außer Vollzug gesetzt. Die Fachausschüsse hatten vorgeschlagen, die Verordnung mit unverändertem Inhalt noch einmal neu zu erlassen oder bei einem Neuerlass nur Fahrverbrote für Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 Stundenkilometern an Gefahrenstellen vorzusehen. Beide Vorschläge fanden im Plenum nicht die erforderliche absolute Mehrheit.

Beim Datenschutz ist man sich hingegen einig und ließ ein Gesetz zur E-Patientenakte passieren. Die künftigen elektronischen Patientenakten sollen demnach schrittweise mehr Funktionen bekommen. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft digital gespeichert werden können. Zugleich werden mit dem Beschluss zum Start zunächst "abgespeckte" Regeln für den Zugriff auf gespeicherte Daten gebilligt, die von Datenschützern kritisiert werden. Das weite Zugriffsrecht auf die Daten wurde insbesondere vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber beanstandet.

vbr/LTO-Redaktion 

Mit Materialien der dpa

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Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42843 (abgerufen am: 16.08.2026 )

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