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Flughafen Köln/Bonn: Bundesregierung untersagt Nachtflugverbot

04.09.2012

Passagiermaschinen dürfen nach einem Veto des Bundes auch künftig nach Mitternacht am Flughafen Köln/Bonn landen. Das Bundesverkehrsministerium untersagte der nordrhein-westfälischen Landesregierung, ein entsprechendes Nachtflugverbot einzuführen.

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Einer Betriebsbeschränkung für Passagierflüge in der Kernnacht könne der Bund aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen. Dies geht aus einem Schreiben der Bundesregierung an das Landesverkehrsministerium in Düsseldorf hervor, welches der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nach eigenen Angaben im Originalwortlaut vorliegt. Eine Sprecherin des Landesverkehrsministeriums in Düsseldorf bestätigte die Untersagung gegenüber der dpa, nahm zu Einzelheiten zunächst aber keine Stellung.

Die rot-grüne Landesregierung hatte Mitte April ein Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr verhängt. Die Entscheidung von SPD und Grünen betraf nach Angaben des Flughafens etwa 6.000 Starts und Landungen im Jahr. Nächtliche Frachtflüge blieben in Köln/Bonn aber unverändert erlaubt.

Der Bund übt über die Auftragsverwaltung der Länder eine Fach- und Rechtsaufsicht bei Verkehrsflughäfen aus und kann im Einzelfall prüfen, ob das Agieren der Länder rechtskonform ist. Das Bundesverkehrsministerium hatte sich in den Fall eingeschaltet, weil die Erlaubnis für Nachtflüge am Flughafen Köln/Bonn bei Passagiermaschinen erst 2008 eingeführt worden war.

Anwohner des Flughafens waren vor einigen Monaten vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit ihrer Klage auf ein generelles Nachtflugverbot für den zweitgrößten Flughafen Nordrhein-Westfalens gescheitert. Besonders die Städte Siegburg und Lohmar liegen in der Einflugschneise. Die Maschinen fliegen in 700 bis 900 Meter Höhe über den Orten. Allein 2011 gab es in Köln/Bonn in den Stunden von 22:00 bis 6:00 Uhr mehr als 34.000 Flugbewegungen, davon über 20.000 Frachtflüge.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Flughafen Köln/Bonn: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6996 (abgerufen am: 13.07.2026 )

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