Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern: Buß­gelder, Qua­ran­täne, Tests

27.08.2020

Die unterschiedlichen Regeln infolge der Corona-Pandemie werden vielfach kritisiert. Kanzlerin und Ministerpräsidenten finden auch am Donnerstag keine hundertprozentige Übereinstimmung. Eine Lockerung der Auflagen gibt es aber nicht.

Bund und Länder wollen angesichts wieder steigender Infektionszahlen Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen schärfer ahnden. Auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen konnten sie sich am Donnerstag aber nicht einigen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich nach dpa-Informationen zudem darauf, dass die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September enden sollen. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen demnächst eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Eltern bekommen fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes.

Merkel war mit dem Plan in die Beratungen gegangen, wegen der wieder zunehmenden Infektionen an den geltenden Beschränkungen festzuhalten und die Regeln teilweise sogar zu verschärfen. In der Beschlussvorlage des Bundes hieß es, Bund und Länder verfolgten das Ziel, gemeinsam die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken.

Zugleich war es ganz offensichtlich Merkels Ziel, dass die Länder wieder zu einem abgestimmten und regional angepassten Handeln zurückkehren. Zum Auftakt der Beratungen forderte sie nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein Signal der einheitlichen Maßstäbe bei der Bekämpfung der Pandemie, trotz unterschiedlicher Infektionslagen.

In den vergangenen Wochen war immer mehr Unverständnis über zum Teil deutlich auseinanderliegende Vorschriften etwa im Umgang mit dem Schulbeginn, privaten Feiern oder Großveranstaltungen in den einzelnen Ländern laut geworden. Zuletzt hatte Merkel mit den Länderregierungschefs am 17. Juni gemeinsam über Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beraten.

In einer Beschlussvorlage des Bundes für die Runde hieß es jetzt, bei der Pandemiebekämpfung müsse berücksichtigt werden, dass es regional sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen gebe. "Hohe Infektionszahlen erfordern und legitimieren andere Maßnahmen als niedrige Infektionszahlen." Deshalb bedeute ein abgestimmtes Handeln, "dass nach gleichen Prinzipien, aber immer angepasst an das regionale Infektionsgeschehen gehandelt wird".

Neue Regelungen zu Bußgeldern, Reisen und Veranstaltungen

Bund und Länder verständigten sich zunächst auf diese Punkte:

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden.

Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Eine Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen vorschlagen.

Die Möglichkeit zu kostenlosen Coronavirus-Tests für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen, soll ab dem 16. September auf Rückkehrer aus Risikogebieten begrenzt werden.

Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen - "an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten". Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen.

Angestrebt wird, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.

Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.

Digitalisierung in Schulen soll voran getrieben werden. Der Bund will die Länder mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen.

Bund und Länder wollen daran arbeiten, dass mehr Coronavirus-Tests möglich werden.

Vom Bund vorgeschlagene einheitliche Obergrenzen für Teilnehmer an privaten Feiern haben Bund und Länder nicht vereinbart.

Die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Deutschland, die zeitweise bei deutlich unter 1.000 lag, war in den vergangenen Wochen wieder gestiegen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom frühen Donnerstagmorgen wurden aktuell 1.507 neue Corona-Infektionen gemeldet. Am Tag zuvor waren es 1.576 gewesen. Am Samstag war mit 2.034 neuen Fällen erstmals seit Ende April die 2.000er-Marke überschritten worden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42620 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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