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Schwarz-Rot kündigt Sozialreform an: "Das Bür­ger­geld ist jetzt Geschichte"

09.10.2025

Markus Söder, Friedrich Merz, Bärbel Bas

Das Bürgergeld-System war vor allem der Union zu lasch. Bas dämpft aber gleich die Erwartungen: Viel Geld werde man mit härteren Sanktionen nicht sparen. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Das "Bürgergeld" soll künftig nicht mehr so heißen, Arbeitsverweigerer sollen härter bestraft werden. Das Grundprinzip des Förderns und Forderns bleibt gleich. Die Arbeitsministerin sagt auch: Viel Geld wird man mit der Reform nicht sparen.

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Am Ende machten alle ein zufriedenes Gesicht. "Das Bürgergeld ist jetzt Geschichte", sagte CSU-Chef Markus Söder. Es werde der Vergangenheit angehören, kündigte Kanzler Friedrich Merz (CDU) an. Das hatte die CDU bereits 2024 als Wahlkampfversprechen groß angekündigt. Arbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas bedankte sich für die nun erzielte Einigung, jetzt folge schnell der Gesetzentwurf aus ihrem Haus.

Zunächst einmal soll der bisherige Begriff entfallen, die Leistungen also nicht mehr "Bürgergeld" heißen. Doch als Grundprinzip soll bestehen bleiben, also das Leistungsbezieher zwar Geld bekommen, dafür aber auch Pflichten erfüllen müssen ("Fördern und Fordern"). So solle nach wie vor mit jedem Arbeitslosen ein Kooperationsplan erstellt werden. "Das wird nicht verändert", versicherte Bas. In dem Plan werden Rechte und Pflichten festgelegt. "Wir wollen die unterstützen, die Hilfe brauchen." 

Eine höhere Kontaktdichte mit der Agentur für Arbeit soll es bei Langzeitarbeitslosen geben. Erst wenn gegen die Vereinbarungen mit dem Jobcenter verstoßen wird, sollten in Zukunft massiv verschärfte Regeln gelten. Betroffen sind rund 5,5 Millionen sogenannte Leistungsberechtigte.

Die geplanten Verschärfungen

"Wir werden die Mitwirkungspflichten deutlich verstärken, wir werden auch die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erhöhen", sagte Bundeskanzler Merz am Donnerstag. Im Extremfall sollen sämtliche Zahlungen gestrichen werden können. Ob das so durchgeht, bleibt abzuwarten. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich erst 2019 entschieden, dass höchstens die monatlichen Zahlungen gekürzt werden dürfen, und das auch nur um maximal 30 Prozent.

Bei Terminversäumnissen droht künftig eine Abfolge von Sanktionen. Wenn man den ersten Termin im Jobcenter versäumt, soll man sofort zu einem zweiten Termin eingeladen werden. Versäumt man auch diesen Termin, soll die 30-Prozent-Kürzung greifen. Beim dritten ungenutzten Termin sollen die Überweisungen komplett eingestellt werden. Kommt man auch im Monat darauf nicht, soll sogar die Unterstützung zur Unterkunft gestrichen werden, also etwa die monatliche Miete. Schwerwiegende Gründe wie Krankheit sollen aber mildernd berücksichtigt werden.

Außerdem droht eine komplette Streichung der Leistungen, wenn Menschen, die Bürgergeld beziehen, sich weigern, eine Arbeit aufzunehmen. Hier soll es schon bei der ersten Pflichtverletzung die 30-Prozent-Kürzung geben. Bei absoluten Arbeitsverweigerern soll ebenso kein staatliches Geld mehr auf dem Konto landen. Mietzahlungen für ihre Wohnung sollen dann direkt an die Vermieter fließen.

Von "Hartz IV" zum "Bürgergeld" und wieder zurück

18 Jahre nach dem Start des damals umgangssprachlich "Hartz IV" bezeichneten Systems hatte das Bürgergeld die Regeln für Langzeitarbeitslose und Bedürftige vor zwei Jahren teils entschärft. Arbeitslose sollten weniger gegängelt, ihnen sollte mehr geholfen werden. Die Bürgergeldreform galt als wichtigste Sozialreform der Ampel-Koalition.

Doch noch während der Regierungszeit der Ampel geriet das Bürgergeld immer mehr in die Diskussion. Hauptkritikpunkte: Es gehe dabei nicht immer gerecht zu, Mehrarbeit würde sich oft nicht lohnen, Regelverstöße würden zu lasch behandelt. "Wer arbeitet, muss erkennbar mehr bekommen als jemand, der nicht arbeitet", hatte etwa CSU-Chef Markus Söder im Einklang mit vielen Unionspolitikern gefordert. Im Koalitionsvertrag einigten sich Union und SPD dann auf Reformansätze, die Rechte und Pflichten verbindlich regeln sollen.

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Bas: "Wollen nicht die Falschen treffen"

Bas kündigte an: "Wir machen die Grundsicherung auch aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger gerechter. Leistungen soll nur bekommen, wer auf sie angewiesen ist." Dafür soll das Vermögen der Betroffenen früher herangezogen werden. Karenzzeiten sollen wegfallen, das Schonvermögen soll an die Lebensleistung geknüpft werden. Orientieren sollen sich die Behörden am Alter und den bisherigen Beitragszeiten. Auch bei "unverhältnismäßig hohen Kosten der Unterkunft" soll die Karenzzeit entfallen.

Die Arbeitsministerin und SPD-Chefin sieht in der neuen Austarierung von Rechten und Pflichten auch ein sozialdemokratisches Anliegen. Bereits im Vorfeld war bei den Sozialdemokraten argumentiert worden, dass die SPD zuletzt auch deshalb an Zuspruch bei den Wählern verloren habe, weil Beschäftigte den Staat gegenüber Leistungsbeziehenden als großzügig wahrnähmen, wenn diese das System ausnutzten. Deshalb betonte Bas: "Wir wollen nicht die Falschen treffen."

Bas kündigte zugleich an, die erwarteten Einsparungen durch Sanktionen würden enttäuschend ausfallen.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Schwarz-Rot kündigt Sozialreform an: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58350 (abgerufen am: 17.06.2026 )

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