Prozess gegen Maja T. im Budapest-Komplex: Urteils­ver­kün­dung in Ungarn erneut ver­schoben

von Tanja Podolski

16.01.2026

Zunächst sollte das Urteil gegen Maja T. im vergangenen Oktober, dann im Januar, nun doch erst am 4. Februar 2026 verkündet werden. Es wäre der 16. Verhandlungstag in dem Verfahren, das schon ein gutes Jahr lang läuft.

Erneut hat das Gericht in Budapest die Verkündung eines Urteils gegen die non-binäre Person Maja T. verschoben. Zunächst stand nach elf Verhandlungstagen der 8. Oktober 2025 für ein Urteil im Raum. Doch das Gericht setzte damals kurzfristig für den 14., 16., 19. und 22 weitere vier Verhandlungstage ab Januar 2026 an, der 22. Januar war dabei als neuer Termin für die Verkündung anvisiert. 

Nun teilte der zuständige Richter in Budapest den Anwälten mit, dass das Urteil nun doch erst am 4. Februar 2026 fallen soll. Der Grund sei, dass ein beantragtes psychiatrisches Gutachten noch nicht vorliege, heißt es in den sozialen Medien.

Am 19. Januar soll demnach die Staatsanwaltschaft plädieren, am 22. Januar die Verteidigung, bestätigte einer der beiden deutschen Anwälte von Maja T., Sven Richwin, gegenüber LTO. Dann hätte der Prozess, der für T. am 21. Februar 2025 begann, insgesamt 16 Tage über die Zeit von gut einem Jahr gedauert, den Vorverhandlungstermin nicht eingerechnet.

Zum Vergleich: Das Urteil gegen Hanna S. vor dem Oberlandesgericht (OLG) München wegen ähnlicher Taten erging nach 32 Prozesstagen bereits am 15. September 2025 und dauerte keine sechs Monate. Dass ein Verfahren schnell geführt werden soll, folgt aus dem Beschleunigungsgrundsatz, der aus dem Grundgesetz und auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention abzuleiten ist.

Weitere Angeklagte, aber niemand (mehr) im Gericht

T. wird vorgeworfen, als Mitglied einer kriminellen Vereinigung anlässlich des sogenannten Tags der Ehre in Budapest an gewaltsamen Übergriffen u. a. mit Teleskopschlagstöcken beteiligt gewesen zu sein. Mehrere Personen sollen zum Teil schwer verletzt worden sein. Die Anklage lautet auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung.

T. war Ende 2023 zunächst in Deutschland inhaftiert und im Juni 2024 rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert worden. Seitdem befindet sie sich in Budapest in Untersuchungshaft. Ihr drohen bei einer Verurteilung bis zu 24 Jahre Haft. Das Angebot einer Verurteilung zu 14 Jahren Haft bei einem Geständnis hatte T. bei dem Vorverhandlungstermin abgelehnt.

Neben T. waren bzw. sind in Ungarn mit Tobias E. und Anna M. zwei weitere Deutsche sowie die Italienerin Illaria S. angeklagt. Gegen S. ist der Prozess vorläufig eingestellt, nachdem sie nach Prozessbeginn in Italien erfolgreich für die Europawahl 2024 aufgestellt worden war. Als Abgeordnete genießt sie Immunität. Ungarn hatte erfolglos versucht, diese aufheben zu lassen.

M. in Berlin, E. in Zwickau

M. befindet sich nach LTO-Informationen haftverschont in Berlin und muss laut Beobachtern auch zu den Prozesstagen nicht in Ungarn anwesend sein. E. ließ sich in Ungarn auf einen Deal ein, der schon im Januar 2024 zu einer Verurteilung geführt hatte. Ende 2024 Tobias E. nach Deutschland ausgeliefert und hier sofort wieder inhaftiert, er sitzt in der JVA Zwickau in Untersuchungshaft. 

E. ist inzwischen einer der Angeklagten vor dem OLG Dresden. Dort wird unter dem Stichwort Antifa-Ost nicht nur über Taten in Budapest, sondern auch weitere Tatvorwürfe in Deutschland verhandelt. In Dresden sind bei sieben Angeklagten bisher 140 Prozesstage angesetzt. Ein weiteres Verfahren läuft vor dem OLG Düsseldorf, dort sind bei sechs Angeklagten 72 Verhandlungstage terminiert.

Zitiervorschlag

Prozess gegen Maja T. im Budapest-Komplex: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59076 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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