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Von Preisliste gestrichen: So wollen sich die Buch­läden gegen Minister Weimer wehren

05.03.2026

Buchhandlung Rote Straße in Göttingen

Die Buchhandlung Rote Straße in Göttingen wurde 2023 schon mal mit dem Preis ausgezeichnet - nun hat Weimer sie von der Liste gestrichen. Foto: picture alliance/dpa | Stefan Rampfel

Nach ihrem Ausschluss vom Deutschen Buchhandlungspreis haben drei Buchläden Klagen gegen Kulturstaatsminister Weimer angekündigt. Damit wollen sie auch das umstrittene Haber-Verfahren grundsätzlich klären lassen.

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Kulturstaatsminister Weimer hat drei linke Buchläden von der Preisliste für den Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen. Über sie lägen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vor. Der Fall sorgte für Aufsehen, denn bisher war es nicht üblich, dass der Kulturstaatsminister in die Entscheidung der Jury eingreift. Die drei Buchhandlungen haben nun Klagen angekündigt, teilten deren Rechtsanwälte mit.

Mit dem Preis zeichnet die Bundesregierung seit 2015 jährlich inhabergeführte Buchhandlungen aus, "die sich in besonderem Maße um das Kulturgut Buch und das kulturelle Leben vor Ort verdient gemacht haben". Die Buchhandlungen können sich selbst bewerben. Welche Buchhandlungen gewürdigt werden, entscheidet eine wechselnde Jury von Fachleuten aus der Verlags- und Buchbranche. 

Wie die Süddeutsche Zeitung zuerst berichtete, hat die Jury 118 Buchhandlungen aus ganz Deutschland für die aktuelle Preisverleihung ausgewählt. Weimers Behörde strich jedoch drei von der Liste. Als die Gewinner am 10. Februar bekannt gegeben wurden, fehlten  "Golden Shop" in Bremen, "Rote Straße" in Göttingen und "Zur schwankenden Weltkugel" in Berlin. 

Der Preis ist mit 7.000, 15.000 und 25.000 Euro dotiert. Welche Gewinner-Buchhandlungen ihn in welcher Höhe erhalten, soll auf der Leipziger Buchmesse bekannt gegeben werden. Auch abgesehen von der Höhe des Preises ist die Auszeichnung ein Gütesiegel für die Buchhandlungen, mit dem sie gerne werben.

Umstrittenes "Haber-Verfahren"

Weimer begründet seine Entscheidung mit "verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen" zu den drei Buchläden. Er sagte gegenüber der ARD: "Wir können nicht Institutionen, egal ob Buchhandlungen, Verlage oder wen auch immer, mit staatlichen Geldern auszeichnen, die verfassungsfeindliche Elemente in sich haben. Das ist ein ganz klares Kriterium, da ist es auch egal, ob das ein Linksextremist oder ein Rechtsextremist oder ein Islamist ist." Unklar ist allerdings, wie Weimers Behörde zu diesen Erkenntnissen kam und was den Buchhandlungen überhaupt vorgeworfen wird.

Laut Süddeutscher Zeitung wurde zur Überprüfung der Preisliste das sogenannte Haber-Verfahren angewendet. Das allerdings ist schon lange umstritten. Wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer Ausarbeitung 2020 erläutert, biete das Bundesinnenministerium allen anderen Ressorts an, Anfragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz zu stellen, um geförderte Projekte und Projektträger zu überprüfen. Der Verfassungsschutz gebe dann eine "bewusst knapp gehaltene" Meldung, ob Erkenntnisse vorliegen oder nicht, teile aber keine Details mit. 

Es handele sich dabei nicht um eine allgemeine Anordnung für den internen Dienstbetrieb, sondern vielmehr um ein “Angebot des Bundesinnenministeriums”. Das BMI lade dazu ein, dies "ausgiebig zu nutzen". Der Wissenschaftliche Dienst erläutert jedoch auch, es sei zweifelhaft, ob es für die Datenabfrage der jeweiligen Behörde eine Rechtsgrundlage gebe. Nehme man das an, müsse die Abfrage jedenfalls im Einzelfall verhältnismäßig sein.

Klage "auf Vergabe des Preises wie von der Jury gewollt"

Die Buchhandlungen wollen nun juristisch gegen Kulturstaatsminister Weimer vorgehen und klagen. Vertreten werden sie von den Rechtsanwält:innen Lea Voigt (Bremen), Sven Adam (Göttingen), Dr. Jasper Prigge und Sophie Hartmann (Düsseldorf). Unterstützt werden die Verfahren von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte. 

Adam erläuterte gegenüber LTO, man wolle einerseits mit einer Verpflichtungs- und Leistungsklage "auf Vergabe des Preises wie von der Jury gewollt" klagen. Zudem wolle man mit einer weiteren Klage feststellen lassen, dass die Anwendung des Haber-Verfahrens rechtswidrig gewesen sei.  "Der Verfassungsschutz darf nur dann Daten weitergeben, wenn es wirklich um höherrangige sicherheitsrelevante Belange geht. Es ist nicht seine Aufgabe, Einfluss auf die Kulturpolitik zu nehmen", so Adam. 

Er stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (Urt. v. 26.04.2022, Az.: 1 BvR 1619/17), wonach strenge Maßstäbe an die Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörden zu legen sind. Weimer habe ermessensfehlerhaft gehandelt, indem er die drei Buchhandlungen von der Liste streichen ließ. Zudem wollen sowohl die Geschäftsführer der Buchhandlungen als auch die Buchhandlungen selbst Auskunftsansprüche gegen Weimers Behörde bzw. das Bundesamt für Verfassungsschutz geltend machen, um genauer zu erfahren, welche Erkenntnisse über sie mitgeteilt wurden. Das Haber-Verfahren sieht nicht vor, dass die Betroffenen informiert werden.

LTO-Redaktion/aka

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Von Preisliste gestrichen: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59467 (abgerufen am: 11.09.2026 )

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