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Buchhändlerinnen wehren sich gegen "Extremismus"-Vorwurf: "Zur Schwan­kenden Welt­kugel" mahnt Weimer wegen Inter­view ab

von Annelie Kaufmann

19.03.2026

Buchhandlung "zur Schwankenden Weltkugel" in Berlin, Innenraum

"Politische Extremisten"? Die Buchhandlungen wehren sich mit allen Mitteln gegen Kulturstaatsminister Weimer. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Nachdem Kulturstaatsminister Weimer drei Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen hat, geht der Streit in eine neue Runde: Die Buchhändlerinnen wollen sich nicht als Extremisten bezeichnen lassen und mahnen Weimer ab.

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Die Inhaberinnen der Buchhandlung "Zur Schwankenden Weltkugel" aus Berlin wollen sich nicht als "politische Extremisten" bezeichnen lassen und fordern eine Unterlassungserklärung von Kulturstaatsminister Weimer. Weimer hatte drei linke Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen, weil "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" vorlägen.

Seine Entscheidung verteidigte Weimer unter anderem in einem Interview mit der Zeit, das am Mittwoch erschienen ist. Darin antwortet Weimer auf die Frage, warum er in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen habe: "Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun. Hier wird ja nicht zensiert oder irgendjemandem irgendetwas untersagt, sondern nur ein Staatspreis nicht verliehen. Das ist die denkbar sanfteste Form, in der der Staat ausdrücken kann, dass er Extremisten nicht auch noch fördert und auszeichnet. Und da uns Informationen des Verfassungsschutzes vorlagen, mussten wir so handeln."

Anwalt: "Bezeichnung als Extremisten stigmatisierend"

Die Buchhändlerinnen aus Berlin kritisieren diese Wortwahl und fordern Weimer nun auf, bis zum 23. März eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der er versichern soll, sie nicht mehr als "politische Extremisten" zu bezeichnen. Das teilte der Düsseldorfer Anwalt der Buchhandlung, Dr. Jasper Prigge, mit. "Kulturstaatsminister Weimer greift rechtswidrig in Grundrechte ein. Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend", so Prigge. "Bewertungen staatlicher Stellen müssen auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhen. Sollte Herr Weimer seine Diffamierung nicht zurücknehmen, wird er also vor Gericht darlegen müssen, was gegen die Buchläden vorliegen soll. Er kann sich nicht weiter hinter einem angeblichen Geheimschutz verstecken."

Ziel dieses Schrittes dürfte vor allem ein zeitnahes gerichtliches Verfahren sein, in dem mehr Informationen über das Vorgehen von Weimers Behörde gesammelt werden können. Die drei betroffenen Buchhandlungen – neben der "Schwankenden Weltkugel" sind das "Golden Shop" aus Bremen und die "Rote Straße" aus Göttingen – haben zudem einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Damit wollen sie mehr über die Kommunikation innerhalb der Behörde erfahren. Denn bisher ist nicht klar, wie es genau zu der Anfrage beim Verfassungsschutz kam und um welche Vorwürfe es geht. 

Umstrittene Anfrage beim Verfassungsschutz

Der Buchhandlungspreis wird von der Bundesregierung jährlich an mehr als hundert inhabergeführte Buchhandlungen vergeben. Ausgewählt werden sie von einer unabhängigen Jury, die mit wechselnden Mitgliedern aus der Buchbranche besetzt ist. Auch die drei Buchhandlungen wurden ausgewählt, zwei davon sollten besonders gewürdigt werden und je 15.000 Euro erhalten. Weimer schloss sie jedoch von der Preisvergabe aus. Dabei kam das umstrittene Haber-Verfahren zur Anwendung: Weimers Behörde – der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, kurz BKM – stellte eine Anfrage beim Verfassungsschutz, der daraufhin mitteilte, es lägen "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" vor. Welche Informationen der Verfassungsschutz hat, ist nicht bekannt. 

Die drei Buchhandlungen wurden "auf Grundlage konkreter Anhaltspunkte" mit dem Haber-Verfahren überprüft. Das teilte eine Sprecherin des BKM auf Anfrage von LTO mit. Weitere Buchhandlungen seien nicht überprüft worden. Das Haber-Verfahren soll verhindern, dass extremistische Personen oder Projekte gefördert werden. Es sei "in den vergangenen Jahren von verschiedenen Bundesministerien insgesamt hunderte Male genutzt worden, auch in früheren Legislaturperioden", so die BKM-Sprecherin. Seit Weimers Amtsantritt sei es – außer im Falle der drei Buchhandlungen – nur in einem weiteren Einzelfall angewendet worden und solle auch künftig die Ausnahme bleiben.

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Bereits mehrere Klagen eingereicht

Das Haber-Verfahren ist kein förmliches Verfahren, sondern ein Angebot des Bundesinnenministeriums an die anderen Ressorts, Anfragen direkt an den Verfassungsschutz zu stellen, der dann eine knappe Antwort übermittelt. Unklar ist jedoch, was die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen Bundesbehörden und Verfassungsschutz ist. Das Bundesverfassungsgericht legt strenge Maßstäbe an die Übermittlung personenbezogener Informationen durch die Verfassungsschutzämter an. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat das Verfahren bereits 2020 kritisiert.

Die Buchhandlungen haben bereits mehrere Klagen eingereicht. Sie wenden sich einerseits gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, das die Informationen aus ihrer Sicht nicht hätte übermitteln dürfen. Außerdem klagen sie gegen Weimers Behörde, um feststellen zu lassen, dass die Anwendung des Haber-Verfahrens rechtswidrig war. In einer weiteren Klage verlangen sie die Herausgabe des Preises "wie von der Jury gewollt".

Der Streit zwischen den Buchhandlungen und Weimer beschäftigt seit Tagen die Kulturszene und sorgt auf der Leipziger Buchmesse für Wirbel. Weimer wurde dort mit Buh-Rufen und Protesten begrüßt und hat bereits einige Termine abgesagt.

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Buchhändlerinnen wehren sich gegen "Extremismus"-Vorwurf: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59561 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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