Druckversion
Freitag, 9.10.2026, 19:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bsg-urteil-b7aY116r-asybewerber-abschiebung-leistungen-kuerzungen-mitwirkungspflicht-absenkung-verfassungskonform
Fenster schließen
Artikel drucken
22910

BSG hält Leistungskürzung für verfassungskonform: Aus­länder muss bei Abschie­bung koope­rieren

12.05.2017

Soziokulturelle Teilhabe: Geld zur freien Verfügung (Symbolbild)

© Tobif82 - Fotolia.com

Verweigert ein Ausländer die Mitwirkung bei seiner Abschiebung, dürfen ihm seine Leistungen auf das "unabweisbar Gebotene" gekürzt werden. Der Betreffende könne sein Verhalten immerhin jederzeit ändern, argumentierte das BSG.

Anzeige

Eine Behörde darf einem Ausländer Leistungen kürzen, wenn er nicht bei seiner Abschiebung mitwirkt: Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Freitag eine entsprechende Klage eines 49-Jährigen aus Kamerun abgewiesen. Die einschlägige Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sei verfassungsrechtlich unbedenklich, so das Gericht. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hindere den Gesetzgeber nicht daran, die Leistungen an eine Mitwirkungspflicht zu knüpfen (Urt. v. 12.05.2017, Az. B7 AY 1/16R).

Streitpunkt war § 1a Abs. 2 Satz 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Dieser sieht die Kürzung der Leistungen auf das "unabweisbar Gebotene" vor und erfasst damit unter anderem Fälle, in denen ein ausreisepflichtiger Leistungsberechtigter bei der Beschaffung eines Passes als Voraussetzung für seine Abschiebung nicht mitwirkt.

Gegen diese Regelung hatte der Mann geklagt. Der Asylantrag des Kameruners war 2004 abgelehnt worden, eine Abschiebung scheiterte allein an seinem fehlenden Pass. Seine Hilfe bei der Beschaffung eines neuen Ausweises verweigerte der 49-Jährige aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, obwohl die Ausländerbehörde ihn 19-mal dazu aufforderte. Sie beschränkte ihre Leistungen deswegen auf das Bereitstellen einer Unterkunft sowie Gutscheine für Kleidung und Essen. Eine Bargeld-Zahlung in Höhe von knapp 130 Euro monatlich strich sie aber. Vor dem Sozialgericht (SG) Cottbus war der Mann gescheitert.

BSG: Kläger könne sein Verhalten jederzeit ändern

Auch vor dem BSG scheiterte der Kameruner nun mit seiner Klage. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hindere den Gesetzgeber nicht daran, die Leistungen an eine Mitwirkungspflicht zu knüpfen, so die Kasseler Richter. § 1a Abs. 2 Satz 2 AsylbLG knüpfe die Absenkung der Leistungen an ein Verhalten, das der Betreffende jederzeit ändern könne.

Auch dass der Kameruner über Jahre nur abgesenkte Leistungen erhalten hatte, sei verfassungsrechtlich unbedenklich, da er sich sich stets darüber bewusst gewesen sei, wie er die Leistungsabsenkung hätte verhindern beziehungsweise beenden können. Er sei regelmäßig und unter Hinweis auf zumutbare Handlungsmöglichkeiten zur Mitwirkung aufgefordert und auch mehrfach der kamerunischen Botschaft vorgeführt worden.

Einschlägige Regelung heiß umstritten

Für Dr. Matthias Lehnert, Rechtsanwalt bei einer Kanzlei für Aufenthaltsrecht in Berlin, kommt das Urteil der Kasseler Richter nicht völlig überraschend: "Die Verfassungsmäßigkeit des § 1a Abs. 2 Satz 2 des Asylbewerberleistungsgesetz ist heiß umstritten. Denn bereits 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Asylbewerbern auch Leistungen zum Erhalt eines menschenwürdigen Existenzminimums zustehen."

Seiner Auffassung nach ist die Regelung hingegen verfassungswidrig. Er hofft, dass die BSG-Entscheidung vom Freitag* vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. In Karlsruhe sei eindeutig entschieden worden, dass Asylbewerberleistungen im Wesentlichen nicht von solchen abweichen dürfen, die nach den Sozialgesetzbüchern II und XII gezahlt werden - und zwar bedingungslos. "Dazu gehört auch ein Anteil für die Teilhabe am sozialen Leben. Den Erhalt der vollen Leistung an eine Mitwirkungspflicht zu knüpfen, wie es nun das Bundessozialgericht getan hat, halte ich nicht für gangbar", sagt Lehnert.

Mit Materialien von dpa

mgö/ms/LTO-Redaktion

*Wochentag korrigiert am Tag der Veröffentlichung, 17.00 Uhr.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BSG hält Leistungskürzung für verfassungskonform: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22910 (abgerufen am: 10.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Abschiebung
    • Asyl
    • Menschenwürde
    • Sozialstaat
    • Verfassung
  • Gerichte
    • Bundessozialgericht (BSG)
Aktivisten von Fridays for Future malen den Schriftzug "WIR ALLE FÜR 1,5 GRAD" auf die Mönckebergstraße. 09.10.2026
Klimaschutz

UN-Bericht zur Überschreitung der Klimaziele:

Was kommt nach 1,5 Grad?

Das 1,5-Grad-Klimaziel ist gescheitert. Nun sollen technische Eingriffe die Erderwärmung wieder senken. Doch sie bergen Risiken für die Natur. Was erlaubt das Grundgesetz? Und warum warnen Experten davor, nur auf neue Technologien zu setzen?

Artikel lesen
Eine Frau mit langen schwarzen Haaren sitzt an einem Tisch, ein Mann mit kurzen grauen Haaren steht am Mikrofon. 09.10.2026
Neutralitätsgebot

Linke gegen Hessens Innenminister Poseck:

Streit um Clan-Aus­sage gehört vor das Ver­fas­sungs­ge­richt

Nach der Berlin-Wahl wehrt sich die Linkspartei juristisch gegen Verbalangriffe aus den Reihen der CDU. Im Fall einer Aussage des hessischen Innenministers Roman Poseck wählte sie dabei das falsche Gericht, entschied das VG Wiesbaden.

Artikel lesen
Andreas Voßkuhle, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts 08.10.2026
Rechtswissenschaftler

Traditionsreiche Staatsrechtsvereinigung benennt sich um:

"Ver­en­gung auf Männer trifft seit Jahr­zehnten nicht mehr zu"

Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer hat sich zu einer Änderung ihres Namens durchgerungen und heißt künftig: "Vereinigung für Staatsrechtslehre". Auch mit Blick auf den Ausschluss von Mitgliedern kommt es zur Satzungsänderung.

Artikel lesen
Geflüchtete Frauen und Kinder in einer Turnhalle auf Kreta 2025 06.10.2026
Abschiebung

VGH Bayern zur Überstellung nach Griechenland:

Frauen sind nicht per se vul­ne­rabel

Eine 28-jährige Irakerin, deren Familie in Deutschland lebt, kann nach Griechenland abgeschoben werden. Dort war ihr ein Schutzstatus gewährt worden. Der VGH Bayern sieht für sie als alleinstehende Frau dort keine besonderen Gefahren.

Artikel lesen
Menschen schieben einen Wagen mit Spielzeug über das Gelände der Erstaufnahme-Einrichtung (EAE) des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. 05.10.2026
Asyl

VG Cottbus zu Asylverfahren am BER:

Alge­ri­sche Familie ist raus aus dem Grenz­ver­fahren

Eine Familie ist aus dem Grenzverfahren am BER in eine zentrale Unterbringungseinrichtung verbracht worden. Es war nicht gewährleistet, dass das BAMF ihre Bedürfnisse sicherstellen kann, so das VG Cottbus.

Artikel lesen
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). 05.10.2026
Asyl

BGH zu rechtswidriger Überstellungshaft:

Meh­rere Asy­l­an­träge sind keine aus­drück­liche Fluchtan­kün­di­gung

Ein Staatenloser kam in Haft, weil er zuvor in anderen EU-Ländern Asyl gesucht hatte: Fluchtgefahr, so das Landgericht. Diese Annahme, die nur auf dem Verhalten des Mannes beruhte, lässt der BGH aber ohne ausdrückliche Erklärung nicht gelten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH