Druckversion
Montag, 8.06.2026, 23:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bsg-ureteil-AzB3KR1716R-kopforthese-erstattung-kosten-gesetzliche-krankenkassen-leistungskatalog
Fenster schließen
Artikel drucken
22905

BSG zum Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen: Kop­for­t­hese wird nicht bezahlt

12.05.2017

Kopfform in der Medizin (Symbolbild)

© vege - Fotolia.com

Wollen Eltern eine asymmetrische Kopfform ihres Säuglings mithilfe von Kopforthesen verhindern, müssen sie die Kosten für eine solche Behandlung selbst tragen, so das BSG. Diese Behandlungsmethode müsse die Krankenkasse nicht tragen.

Anzeige

Die Kosten für die Versorgung von Säuglingen mit einer Kopforthese zur Behandlung einer Schädelasymmetrie beziehungsweise -deformation müssen nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen beinhalte diese Methode nicht, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in drei anhängigen Revisionsverfahren (Urt. v. 11.05.2017, Az. B 3 KR 17/16 R u.a.).

Eine Kopforthese ist ein leichter Helm, der nach einem Schädelabdruck oder einem 3D-Schädelscan individuell angefertigt und in der Regel mehrere Monate lang für 23 Stunden täglich vom Säugling getragen wird. In dieser Zeit wird sie dem Kopfwachstum entsprechend mehrfach angepasst. Die Klagen der betroffenen Eltern sind in den Vorinstanzen sämtlich ohne Erfolg geblieben.

Auch das BSG sprach sich nun gegen eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse aus, weil die Versorgung mit einer bei der ärztlichen Behandlung eingesetzten Kopforthese nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehöre.

BSG erkennt keine lebensbedrohliche Erkrankung

Zwar könnten schweren Formen der Schädelasymmetrie nicht von vornherein jeder Krankheitswert abgesprochen werden, erkannten die Kasseler Richter. Die Kopforthese sei aber untrennbar mit einer neuen Behandlungsmethode verbunden, für welche eine erforderliche positive Bewertung des zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses fehle.

Die Ausnahmefälle in Form einer lebensbedrohlichen Erkrankung, eines Seltenheitsfalls oder eines Systemversagens, nach der eine Übernahme der Kosten doch noch in Frage kommen könnte, lägen nicht vor. Zudem existiere die herkömmlich in solchen Fällen angewandte Lagerungs- und Physiotherapie. Nach medizinischen Studien fehlten auch Anhaltspunkte dafür, dass eine unbehandelte Schädelasymmetrie andere schwerwiegende Erkrankungen verursachen könnte, argumentierten die Richter.  

Lediglich in einem vierten Fall führte die Revision zur Zurückverweisung an das Landessozialgericht (LSG). Dieses muss nun klären, ob sich der Kläger die Kopforthese erst nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist selbst beschafft hat, die das Gesetz den Krankenkassen zur Entscheidung einräumt. Nach der Sonderregelung in § 13 Absatz 3a Satz 7 Sozialgesetzbuch (SGB) V wären die Krankenkassen dann nämlich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BSG zum Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22905 (abgerufen am: 08.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Kinder
    • Krankenkassen
    • Medizin
  • Gerichte
    • Bundessozialgericht (BSG)
Der Podcast behandelt die rechtlichen Aspekte des Mordfalls Luise und die Debatte um Strafmündigkeit. 06.06.2026
Podcast

Mordfall Luise und Strafmündigkeit / Belleidigung abschaffen / Was verdient der Kollege:

Sollte man schon 12-Jäh­rige vors Straf­ge­richt stellen?

Nach dem Mord an Luise: Wie könnte ein “Verantwortungsverfahren” aussehen? Außerdem im LTO-Podcast: Sachsens Justizministerin will Politikerbeleidigung abschaffen und eine EU-Richtlinie könnte Arbeitgeber zu mehr Lohngleichheit bringen. 

Artikel lesen
Christina Block und ihre Verteidigerin Paula Wlodarek gehen zum Verhandlungssaal im Strafjustizgebäude 01.06.2026
Christina Block

Block-Prozess: Tag 53:

Rück­ho­lung ist nicht gleich Ent­füh­rung

Rechtsweg, Rückholung, Entführung: Im Block-Prozess wird zunehmend entscheidend, wer welche Stufe der geplanten Rückkehr der Kinder kannte und billigte. Der Verteidiger von Blocks Familienanwalt attackiert an Tag 53 die Schlüsselzeugin. 

Artikel lesen
Dr. Ingo Bott mit seiner Mandantin Christina Block 28.05.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 52:

War "Happy New Year" ein Code für "Wir haben die Kinder"?

Im Block-Prozess dürfen die Verteidiger die wichtige Zeugin "Olga" befragen. Es geht um bewaffnete Israelis, die ihre Angelegenheiten selbst regeln, um codierte Nachrichten, Unrechtsbewusstsein und Hamburger Lichtverhältnisse im Winter.

Artikel lesen
Christina Block geht in weißem Kleid auf den Eingang des Strafjustizgebäudes zu. Begleitet wird sie von ihren Verteidiger:innen und ihrem Lebensgefährten 28.05.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 51:

Chris­tina Block, Code­name "Mari­en­käfer"

Keren T., die "rechte Hand" des mutmaßlichen Chef-Entführers und Schlüsselfigur, sagt aus. Sie belastet Block, deren Vater, den Familienanwalt und sogar den Leiter des Hamburger Hafens, stellt damit aber auch ihre Glaubwürdigkeit infrage.

Artikel lesen
Gerichtssaal am LG Hamburg, Block-Verfahren 21.05.2026
Christina Block

Block Prozess: Tag 50:

Olga packt aus und belastet nicht nur Chris­tina Block

Die lang erwartete Aussage von "Olga" drängt den Fokus auf die Frage, wer die treibende Kraft hinter der Entführung der Kinder von Christina Block war. Die Vorsitzende liefert am Ende zwei Paukenschläge für den weiteren Prozessfortgang.

Artikel lesen
Erkälteter Mann am Schreibtisch 19.05.2026
Arbeitsunfähigkeit

Gesetzentwurf zur Teilarbeitsunfähigkeit:

50 Pro­zent krank, 100 Pro­zent Dis­kus­si­ons­stoff

Die Bundesregierung will Teilkrankschreibungen einführen – mit spürbaren Auswirkungen für Beschäftigte, Arbeitgeber und Kassen. Bedeutet die Idee einen Fortschritt oder neue Probleme? Ulrike Schulke mit einem Überblick.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Steu­er­recht

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Cor­po­ra­te M&A

Fieldfisher, Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) Ven­tu­re Ca­pi­tal (VC) /...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln und 1 wei­te­re

Logo von Fieldfisher
As­so­cia­te (m/w/d) Cor­po­ra­te M&A

Fieldfisher, Düs­sel­dorf

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Andersen GmbH Rechtsberatung Steuerberatung
As­sis­tenz der Ge­schäfts­lei­tung / Exe­cu­ti­ve As­si­s­tant (w/m/d)

Andersen GmbH Rechtsberatung Steuerberatung, Ber­lin

Logo von Bode – Die Tür GmbH
Ex­pert Le­gal & Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Bode – Die Tür GmbH, Kas­sel

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Update Umwandlungsrecht – Neuste Entwicklungen und Rechtsprechung (08.06.2026)

08.06.2026

Fit fürs Notariat – Modul 2 (fünftägig, 08.06.–12.06.2026)

08.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH