BSG verhandelt Revision von Samuel Koch: War der Unfall bei "Wetten, dass...?" ein Arbeit­s­un­fall?

17.09.2025

Vor knapp 15 Jahren erlitt Samuel Koch einen schweren Unfall bei "Wetten, dass..?". Seitdem ist er querschnittsgelähmt. Jetzt befasst sich das Bundessozialgericht mit der Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.

Es war ein dramatischer Moment der ZDF-Sendung "Wetten, dass..?" am 4. Dezember 2010: Der Autor und Schauspieler Samuel Koch verunglückte bei einem Stunt in der Fernsehshow. Er hatte gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegenfahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. Der damals 23-Jährige stürzte beim Salto über das vierte Fahrzeug und ist seither querschnittsgelähmt.

Ob der heute 37-Jährige als Wettkandidat der Sendung unfallversichert war, damit befasst sich Ende dieses Monats das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az. B 2 U 12/23 R).

Vorinstanzen: Koch war sein eigener "Regisseur"

Wie das BSG mitteilte, hatte Koch im Jahr 2020 beantragt, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Damit blieb er demnach bei der Berufsgenossenschaft sowie am Sozialgericht Mannheim und beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ohne Erfolg. Die Argumentation: Der Versicherungsschutz als "Beschäftigter" oder "Wie-Beschäftigter" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII scheide aus. Koch sei nicht als Beschäftigter oder wie ein Beschäftigter tätig geworden. Er habe vielmehr als eigener Regisseur agiert, sein sechsköpfiges Wett-Team selbst zusammengestellt und mit ihm den Wettbeitrag organisiert.

Die Vorinstanzen sahen auch keinen Versicherungsschutz im Ehrenamt nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII gegeben. Koch sei zwar für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätig gewesen. Mit dem ZDF hatte er einen Mitwirkendenvertrag ohne Bezahlung geschlossen. Aber sein Auftritt in der Sendung sei hauptsächlich durch sein eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen, sein Können zu präsentieren und bekannt zu werden. Dagegen legte Koch Revision ein.

Der 2. Senat des BSG will den Fall am 24. September (13:00 Uhr) verhandeln.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BSG verhandelt Revision von Samuel Koch: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58171 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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