Kurzes Schläfchen mit großen Folgen: Weil ein ehrenamtlicher Richter eingeschlafen war, muss sich das Gericht nun erneut mit dem Rechtsstreit befassen. Das BSG hob das Urteil wegen einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts auf.
Wegen eines schlafenden ehrenamtlichen Richters muss ein Rechtsstreit aus Baden-Württemberg neu verhandelt werden. Der Mann war mehrfach während der Verhandlung eingenickt und sei damit "geistig abwesend" gewesen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem nun bekannt gewordenen Beschluss (v. 12.04.2017, Az. B13 R 289/16 B).
Die Kasseler hoben damit ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) in Stuttgart auf. Das wird sich nun erneut mit dem Rechtsstreit um eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit befassen müssen, teilte das BSG am Freitag mit.
Ereignet hatte sich der Vorfall im Jahr 2016. Der ehrenamtliche Richter war zu der Verhandlung in Stuttgart laut Zeugen zu spät gekommen. Dann sei er "mit auf die Brust gesunkenem Haupt sofort eingeschlafen". Die anderen Richter bemerkten dies und stießen ihn mit dem Fuß an - das habe nur kurz geholfen. Laut Kläger schlief der Richter fast eine halbe Stunde. Der Betroffene selbst gab an, er habe der Verhandlung "wie immer" folgen können.
Im Schlaf keine Gelegenheit, eine eigene Meinung zu bilden
Das BSG beschäftigte sich mit der Frage, ob der Richter wirklich geschlafen hat. Schließlich könne das Schließen der Augen und das Senken des Kopfes auf die Brust auch "geistige Entspannung oder besondere Konzentration" bedeuten, heißt es in dem Beschluss. Doch aufgrund der Zeugenaussagen stehe fest, dass der Richter "zumindest für einen Teil der mündlichen Verhandlung geistig abwesend" war und sich keine eigene Meinung bilden konnte. Die Kasseler Richter ließen daher eine Revision wegen "nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Berufungsgerichts" zu.
Schlafende Richter waren vor deutschen Gerichten in den vergangenen Jahren zwar ab und an Thema, Verbände sehen darin aber nur kuriose Einzelfälle: "Das Problem tritt keineswegs häufiger auf", sagte Michael Henn, Vizepräsident des Verbands Deutscher Anwälte. Der Fall spiegele "ganz sicher nicht die Normalität in deutschen Gerichtssälen" wider, erklärte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
BSG hebt Urteil auf: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22990 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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