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32309

Vom Bundesrat gebilligt: Recht auf befris­tete Teil­zeit kommt Anfang 2019

23.11.2018

Wanduhr, von der ein Viertel abgeschnitten ist

© fotomek-stock.adobe.com

Der Bundesrat hat die Brückenteilzeit gebilligt. Damit bekommen Arbeitnehmer das Recht, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren. Die Bundesregierung rechnet damit, dass das Gesetz bereits im Januar 2019 in Kraft tritt.

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Nach jahrelangem Ringen sollen Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf die sogenannte Brückenteilzeit bekommen. Sie können dadurch ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduzieren und haben danach einen Anspruch, wieder in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren. Der vom Bundeskabinett im Juni beschlossene Gesetzesentwurf wurde nun vom Bundesrat bewilligt und das Gesetz könnte bereits im Januar 2019 in Kraft treten.

Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen die Beschäftigten für die Brückenteilzeit nicht geltend machen. Voraussetzung für die Brückenteilzeit ist allerdings, dass ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Um Arbeitgeber kleinerer Betriebe mit bis zu 45 Beschäftigten nicht zu überfordern, gilt der Anspruch dort nicht. Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern entlastet eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren.

tik/LTO-Redaktion

mit Materialien von dpa

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Zitiervorschlag

Vom Bundesrat gebilligt: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32309 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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