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Brexit-Zeitplan trotz rechtlicher Hürden unverändert: May will EU-Aus­tritt Ende März ver­künden

20.03.2017

Big Ben

© samott - Fotolia.com© samott - Fotolia.com

Am 29. März soll es so weit sein: Neun Monate nach dem Brexit-Votum will Großbritannien die Scheidung von der EU einreichen - aller juristischen und politischen Widrigkeiten zum Trotz.

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Die britische Premierministerin Theresa May will am 29. März offiziell den Austritt ihres Landes aus der Europäischen Union verkünden. Das bestätigte ein Regierungssprecher am Montag in London.

Damit wäre der Weg frei für die zweijährigen Verhandlungen mit Brüssel. Die britische Regierung hatte im Februar erstmals in einem White Paper ihre Vorstellung vom geplanten Brexit schriftlich erläutert. Die EU-Mitgliedschaft wird damit voraussichtlich im März 2019 enden.

Vor zwei Wochen stand ein so schnelles Vorgehen noch in Frage, da May in London vor zusätzliche Herausforderungen gestellt wurde: Nachdem der Supreme Court im Januar entschieden hatte, dass das Parlament dem Brexit-Antrag zustimmen muss, votierte das Oberhaus für einen Zusatz im Brexit-Gesetz. Dieser soll dem Parlament ein substanzielles Mitspracherecht bei den Austrittsverhandlungen einräumen und erfordert Nachbesserungen am bisherigen Entwurf.

Die übrigen 27 Mitgliedstaaten werden ihre Verhandlungslinie für den Brexit in drei Schritten festlegen: Ein Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs beschließt Leitlinien. Auf dieser Basis schlägt die EU-Kommission dann den Start der Verhandlungen und ein Mandat vor, das es vom Rat bestätigen lässt.

Auf komplexe Verhandlungen folgt hohe Brexit-Rechnung

In den kommenden Monaten steht den Experten auf britischer und EU-Seite eine Mammutaufgabe bevor: Rund 21.000 EU-Regeln und -Gesetze müssten erörtert werden, berichtet die Nachrichtenwebseite Politico unter Berufung auf Ausschussberichte des EU-Parlaments. Bei etwa 500 Arbeitstagen bis zum Ausscheiden Großbritanniens müssen die Verhandlungspartner demnach täglich etwa 40 Gesetze abarbeiten. 

Ein hochkomplexes und heikles Thema sind die Rechte der fast drei Millionen EU-Ausländer in Großbritannien. Darüber will London möglichst schnell verhandeln - falls den etwa eine Million Briten in Kontinentaleuropa vergleichbare Garantien gegeben werden.

Ärger kündigt sich jetzt schon beim Thema Geld an. Großbritannien könnte nach Einschätzung von Experten eine Brexit-Rechnung in Höhe von 60 Milliarden Euro präsentiert bekommen. Gemeinsam eingegangene EU-Verpflichtungen müssten von London anteilig beglichen werden, sagte kürzlich EU-Kommissionssprecher Margaritis Schinas.

Austritt am Ende auch ohne Zustimmung der Parlamentarier?

Bis Herbst 2018 sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein, damit das Abkommen noch rechtzeitig ratifiziert werden kann. Auf EU-Seite müssen das Europaparlament und der Rat ihre Zustimmung geben.

May will den Vertrag auch dem britischen Parlament vorlegen. Nachverhandlungen soll es aber keine geben. Sollten die Parlamentarier in London das Abkommen ablehnen, würde Großbritannien ungeregelt ausscheiden. Wirtschaftsverbände warnen vor erheblichen Konsequenzen. Großbritanniens Außenminister Boris Johnson hält ein Ausscheiden ohne Abkommen dagegen für "vollkommen in Ordnung".

Die Briten hatten im vergangenen Juni in einem historischen Referendum mit knapper Mehrheit für den Brexit gestimmt.

dpa/nas/LTO-Redaktion

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Brexit-Zeitplan trotz rechtlicher Hürden unverändert: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22424 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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